HANGAR TAXI KG (519788w) | Zwangsstrafe 29.02.2024
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Veröffentlicht auf EVI am 29.02.2024
Über den neuen unbeschränkt haftenden Gesellschafter der HANGAR TAXI KG, FN 519788w wurde mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 9.8.2023 eine Zwangsstrafe in Höhe von Euro 700,-- wegen der Nichtvorlage der Musterfirmazeichnung verhängt.
Quelle: HG Wien, Firmenbuch-Nr.: 519788w, BNR: 00028, Vollzugsdatum: 08.02.2024