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Tarz GmbH (560883d) | Zwangsstrafe 29.02.2024

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Veröffentlicht auf EVI am 29.02.2024

Über den Geschäftsführer der "Tarz GmbH" wurde eine Zwangsstrafe in Höhe von EUR 400,00 (in Worten: Euro vierhundert) wegen Verletzung einer Anmeldeverpflichtung verhängt.

Quelle: LG Linz, Firmenbuch-Nr.: 560883d, BNR: 00031, Vollzugsdatum: 20.02.2024