FAR GmbH (552650x) | Zwangsstrafe 18.01.2024
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Veröffentlicht auf EVI am 18.01.2024
- Die mit hg. Beschluss vom 13.9.2023, 73 Fr 10505/23i-4, angedrohte Zwangsstrafe von 900,00 EUR (in Worten: neunhundert Euro) wird mit diesem Beschluss festgesetzt und über Fabian-Ionut Farcau verhängt. 2. Dieser Beschluss wird gemäß § 24 Abs. 2 FBG auf Kosten des oben Genannten im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht. 3. Die/Der Genannte wird neuerlich aufgefordert, binnen z w e i M o n a t e n ab Rechtskraft dieses Beschlusses, die aktuelle Geschäftsanschrift der Gesellschaft in unbeglaubigter Form zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden bzw. entgegenstehende Hindernisse bekannt zu geben, widrigenfalls eine weitere Zwangsstrafe von 1.200,00 EUR (in Worten: eintausendzweihundert Euro) verhängt und der Beschluss über die verhängte Zwangsstrafe auf Kosten des oben Genannten im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht wird (§ 24 Abs 2 FBG).
Quelle: HG Wien, Firmenbuch-Nr.: 552650x, BNR: 00042, Vollzugsdatum: 17.01.2024