LebensRaum im Wienerwald Steier Immobilien GmbH & Co KG (481840p) | Zwangsstrafe 23.11.2023
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Veröffentlicht auf EVI am 23.11.2023
- Die mit hg. Beschluss vom 24.8.2023, 18 Fr 682/23 z-7, angedrohte Zwangsstrafe von 1.000,00 EUR (in Worten: eintausend Euro) wird mit diesem Beschluss festgesetzt und über Mag. Gernot Steier, geb. 11.10.1965, verhängt. 2. Dieser Beschluss wird gemäß § 24 Abs. 2 FBG auf Kosten des oben Genannten im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht. 3. Die Genannten werden neuerlich aufgefordert, binnen z w e i M o n a t e n ab Rechtskraft dieses Beschlusses, gemäß § 10 Abs 1 FBG sowohl die aktuelle Anschrift der Gesellschaft als auch die Zustellanschrift des vertretungsbefugten Organes Mag. Gernot Steier als auch die der unbeschränkft haftenden Gesellschafterin zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden, oder darzulegen, dass diese Verpflichtung nicht besteht bzw. entgegenstehende Hindernisse bekannt zu geben, widrigenfalls eine weitere Zwangsstrafe von 1.800,00 EUR (in Worten: eintausendachthundert Euro) über ihn PERSÖNLICH verhängt und der Beschluss über die verhängte Zwangsstrafe auf Kosten des/der oben Genannten im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht wird (§ 24 Abs 2 FBG). Der Antrag auf Änderung der Anschrift ist von der Geschäftsführung in vertretungsbefugter Anzahl unbeglaubigt zu unterfertigen und im Original bei Gericht einzureichen (§ 11 UBG iVm § 11 FBG).
Quelle: LG St. Pölten, Firmenbuch-Nr.: 481840p, BNR: 00220, Vollzugsdatum: 22.11.2023