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Tarz GmbH (560883d) | Zwangsstrafe 15.08.2024

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Veröffentlicht auf EVI am 15.08.2024

Über den Geschäftsführer der "Tarz GmbH" wurde eine Zwangsstrafe in Höhe von EUR 500,00 (in Worten: Euro fünfhundert) wegen Verletzung einer Anmeldeverpflichtung verhängt.

Quelle: LG Linz, Firmenbuch-Nr.: 560883d, BNR: 00036, Vollzugsdatum: 14.08.2024