Tarz GmbH (560883d) | Zwangsstrafe 15.08.2024
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Veröffentlicht auf EVI am 15.08.2024
Über den Geschäftsführer der "Tarz GmbH" wurde eine Zwangsstrafe in Höhe von EUR 500,00 (in Worten: Euro fünfhundert) wegen Verletzung einer Anmeldeverpflichtung verhängt.
Quelle: LG Linz, Firmenbuch-Nr.: 560883d, BNR: 00036, Vollzugsdatum: 14.08.2024