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Venet Bergbahnen AG (34233v) | Ordentliche Hauptversammlung 2026

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Ordentliche Hauptversammlung: 24. August 2026, 14:00 Uhr

Termin
Montag, den 24. August 2026 um 14:00 Uhr
Ort
Sitzungssaal der Stadtgemeinde Landeck
Innstraße 23
6500 Landeck

Veröffentlicht auf EVI am 25.07.2026

Ladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Venet Bergbahnen AG

FN 34233v
6511 Zams, Hauptstraße 38

Einladung zu der am 24.08.2026 um 14:00 Uhr im Sitzungssaal der Stadtgemeinde Landeck in 6500 Landeck, Innstraße 23, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.

1. Tagesordnung

1.1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

1.2. Vorlage des 

  1. Jahresabschlusses per 30.11.2025 samt Lagebericht
  2. des Vorschlags für die Ergebnisverwendung
  3. vom Aufsichtsrat erstatteten Berichtes zum Jahresabschluss per 30.11.2025

1.3. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung des Geschäftsjahres 2024/2025

1.4. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024/2025

1.5. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das (Rumpf-)Geschäftsjahr 2024/2025

1.6. Entfall der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/2026

1.7. Beschlussfassung über die Umwandlung der Aktiengesellschaft in eine Flexible Kapitalgesellschaft, Feststellung des Gesellschaftsvertrages anstelle der bisherigen Satzung und Bestellung der Geschäftsführung.

1.8. Allfälliges

2. Information für Aktionäre

2.1. Zur Vorbereitung der Hauptversammlung stehen den Aktionären folgende Unterlagen zur Verfügung:

  1. die in Tagesordnungspunkt 1.2. angeführten Unterlagen sowie den Gesellschaftsvertrag gemäß Tagesordnungspunkt 1.7.;
  2. die Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 1.4., 1.5. und 1.7..

2.2. Jeder Aktionär ist berechtigt, in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft in 6511 Zams, Hauptstraße 38, während den Geschäftszeiten Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen.

2.3. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

3. Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung | Vertretung

3.1. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gem. 8.4. der Satzung berechtigt: Aktionäre von Namensaktien, die zum Zeitpunkt des Beginns der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind.

3.2. Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person durch eine schriftliche Vollmacht zum Vertreter zu bestellen. 

Landeck, am 22.07.2026

Der Vorstand

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