Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 352/2026
Kollektivvertrag: KV 352/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. April 2026
- Ende der Geltung
- Mittwoch, den 31. März 2027
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 352/2026
- Katasterzahl
- IV/31/79
Veröffentlicht auf EVI am 27.07.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.616.105
KV 352/2026. Am 15. Juni 2026 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie, Verband der Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen. Aufgrund des § 12a ARG wird für die Mona GmbH, Molkereistraße 8, 7400 Oberwart, für den Zeitraum von 1. April 2026 bis 31. März 2027 die Feiertagsarbeit für alle Arbeitnehmer:innen sowie die Sonntagsarbeit für jene Arbeitnehmer:innen genehmigt, die im Bereich Produktion mit den dort anfallenden Tätigkeiten beschäftigt sind. Die Zulassung ist nur wirksam, sofern eine Betriebsvereinbarung Sonn- und Feiertagsarbeit vorsieht und zumindest die Verteilung der Arbeitszeit (Schichtplan) regelt. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 352/2026, Katasterzahl IV/31/79, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 21. Juli 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz