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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 352/2026

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Kollektivvertrag: KV 352/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. April 2026
Ende der Geltung
Mittwoch, den 31. März 2027
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 352/2026
Katasterzahl
IV/31/79

Veröffentlicht auf EVI am 27.07.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.616.105

KV 352/2026. Am 15. Juni 2026 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie, Verband der Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen. Aufgrund des § 12a ARG wird für die Mona GmbH, Molkereistraße 8, 7400 Oberwart, für den Zeitraum von 1. April 2026 bis 31. März 2027 die Feiertagsarbeit für alle Arbeitnehmer:innen sowie die Sonntagsarbeit für jene Arbeitnehmer:innen genehmigt, die im Bereich Produktion mit den dort anfallenden Tätigkeiten beschäftigt sind. Die Zulassung ist nur wirksam, sofern eine Betriebsvereinbarung Sonn- und Feiertagsarbeit vorsieht und zumindest die Verteilung der Arbeitszeit (Schichtplan) regelt. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 352/2026, Katasterzahl IV/31/79, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 21. Juli 2026

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