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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 351/2026

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Kollektivvertrag: KV 351/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. Mai 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 351/2026
Katasterzahl
IX/41/5

Veröffentlicht auf EVI am 27.07.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.616.105

KV 351/2026. Am 21. Mai 2026 haben der Fachverband der Papierindustrie und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Mai 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle Betriebe der Papier-, Zellstoff-, Holzschliff- und Pappenindustrie Österreichs; c) für alle in den unter b) genannten Betrieben beschäftigten ArbeiterInnen und Lehrlinge, auf die der Kollektivvertrag vom 4. Dezember 1998 Anwendung findet. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Kollektivvertragslöhne, der Lehrlingseinkommen und anderer Entgeltbestimmungen sowie die Neuregelung der Ist-Verdienste und wurde unter Registerzahl KV 351/2026, Katasterzahl IX/41/5, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 21. Juli 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz