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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 349/2026

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Kollektivvertrag: KV 349/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Juni 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 349/2026
Katasterzahl
VII/36/3

Veröffentlicht auf EVI am 27.07.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.616.105

KV 349/2026. Am 13. April 2026 haben der Fachverband Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag (zum Kollektivvertrag vom 10. Mai 2005, KV 286/2005, idgF) abgeschlossen, der am 1. Juni 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsfirmen und selbständigen Betriebsabteilungen der Lederwaren- und Kofferindustrie innerhalb des Fachverbandes der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie, einschließlich der diesem Verband angehörigen Firmen der Ledertreibriemen- und technischen Lederartikelindustrie sowie der Handschuhindustrie; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen einzelner Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 10. Mai 2005. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 349/2026, Katasterzahl VII/36/3, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 21. Juli 2026

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz