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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 347/2026

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Kollektivvertrag: KV 347/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Juli 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 347/2026
Katasterzahl
IV/31/78

Veröffentlicht auf EVI am 27.07.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.616.105

KV 347/2026. Am 9. Juni 2026 haben die Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Berufsgruppe der Fleischer Burgenland, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Burgenland; b) für alle Betriebe, die der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe der Berufsgruppe der Fleischer Burgenland angehören (gewerbliche fleischverarbeitende Betriebe und Fleischbetriebe); c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen, einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält weiters eine gemeinsame Erklärung der Sozialpartner zur Fairness im Umgang mit überlassenen Arbeitnehmer/innen im Fleischsektor. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 347/2026, Katasterzahl IV/31/78, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 21. Juli 2026

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