Eva Maria Matti
Aufgebote: Nachlass
- Rechtsgrundlage
- Art. 582 ZGB
- Meldestelle
- Organisation
- Grundbuch- und Erbschaftsamt Appenzell
- Rolle/Funktion der Kontaktperson
- Fachbereich Erbschaft
- Übermittlung
- Post
- Marktgasse 2, 9050 Appenzell, Schweiz
- Meldefrist
- Freitag, den 28. August 2026
Veröffentlicht auf EVI am 27.07.2026
Rechnungsruf zur Aufnahme des öffentlichen Inventars
Nachlass Eva Maria Matti geb. Riedesser
Verstorbene Person: Eva Maria Matti geb. Riedesser
Heimatort: Oberwil im Simmental BE
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 28.02.1949
Geboren in: Dornbirn, Vorarlberg, Österreich
Todesdatum: 12.06.2026
Wohnhaft gewesen: Lehnstrasse 24, 9050 Appenzell, Schweiz
Angaben zum Rechnungsruf: Über den Nachlass der aufgeführten Erblasserin wurde die Aufnahme des öffentlichen Inventars angeordnet.
Datum des Urteils: 13.07.2026
Verfügende Stelle / Kontaktstelle: Grundbuch- und Erbschaftsamt Appenzell, Fachbereich Erbschaft, Marktgasse 2, 9050 Appenzell, Schweiz
Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger (einschliesslich Bürgschaftsgläubiger) als auch Schuldner der Erblasserin werden aufgefordert, ihre Forderungen und Schulden (Wert Todestag) bis zur Eingabefrist schriftlich bei der Kontaktstelle anzumelden. Die Gläubiger werden auf die in Art. 590 ZGB genannten Folgen der Nichtanmeldung aufmerksam gemacht, wonach die Erben jenen Gläubigern weder persönlich noch mit der Erbschaft haften, deren Forderung zufolge versäumter Anmeldung nicht in das Inventar aufgenommen werden, soweit die Forderungen nicht durch Pfandrechte gedeckt sind. Publikation nach Art. 582 ZGB.
Frist: 1 Monat
Ablauf der Frist: 28.08.2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Grundbuch- und Erbschaftsamt Appenzell