Zum Inhalt

Eva Maria Matti

Aufgebote: Nachlass

Rechtsgrundlage
Art. 582 ZGB
Meldestelle
Organisation
Grundbuch- und Erbschaftsamt Appenzell
Rolle/Funktion der Kontaktperson
Fachbereich Erbschaft
Übermittlung
Post
Marktgasse 2, 9050 Appenzell, Schweiz
Meldefrist
Freitag, den 28. August 2026

Veröffentlicht auf EVI am 27.07.2026

Rechnungsruf zur Aufnahme des öffentlichen Inventars

Nachlass Eva Maria Matti geb. Riedesser

Verstorbene Person: Eva Maria Matti geb. Riedesser
Heimatort: Oberwil im Simmental BE
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 28.02.1949
Geboren in: Dornbirn, Vorarlberg, Österreich
Todesdatum: 12.06.2026
Wohnhaft gewesen: Lehnstrasse 24, 9050 Appenzell, Schweiz

Angaben zum Rechnungsruf: Über den Nachlass der aufgeführten Erblasserin wurde die Aufnahme des öffentlichen Inventars angeordnet.

Datum des Urteils: 13.07.2026

Verfügende Stelle / Kontaktstelle: Grundbuch- und Erbschaftsamt Appenzell, Fachbereich Erbschaft, Marktgasse 2, 9050 Appenzell, Schweiz

Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger (einschliesslich Bürgschaftsgläubiger) als auch Schuldner der Erblasserin werden aufgefordert, ihre Forderungen und Schulden (Wert Todestag) bis zur Eingabefrist schriftlich bei der Kontaktstelle anzumelden. Die Gläubiger werden auf die in Art. 590 ZGB genannten Folgen der Nichtanmeldung aufmerksam gemacht, wonach die Erben jenen Gläubigern weder persönlich noch mit der Erbschaft haften, deren Forderung zufolge versäumter Anmeldung nicht in das Inventar aufgenommen werden, soweit die Forderungen nicht durch Pfandrechte gedeckt sind. Publikation nach Art. 582 ZGB.

Frist: 1 Monat
Ablauf der Frist: 28.08.2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Grundbuch- und Erbschaftsamt Appenzell