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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 335/2026

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Kollektivvertrag: KV 335/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. Mai 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 335/2026
Katasterzahl
XIV/62/3

Veröffentlicht auf EVI am 21.07.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.595.812

KV 335/2026.  Am 25. März 2026 haben die Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag für das Bodenlegergewerbe abgeschlossen, der am 1. Mai 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle in der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe erfassten Betriebe, deren Inhaber der Berufsgruppe der Bodenleger (umfassend Bodenleger, Belagsverleger, Steinholzleger und Estrichhersteller) angehören; c) für alle Arbeitnehmer, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge, die in einem der in b) genannten Betriebe beschäftigt sind. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmung sowie der Löhne und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 335/2026, Katasterzahl XIV/62/3, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 14. Juli 2026

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz