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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 325/2026

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Kollektivvertrag: KV 325/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Juni 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 325/2026
Katasterzahl
IV/31/73

Veröffentlicht auf EVI am 20.07.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.595.128

KV 325/2026. Am 8. Juni 2026 haben die Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig der Konditoren (Zuckerbäcker) Niederösterreich und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Juni 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Niederösterreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Niederösterreich, die den Berufszweigen der Konditoren, Erzeugung von Lebzelten, kandierten und getunkten Früchten, Erzeugung von Speiseeis, Chocolatier und Patissier angehören; c) für alle Dienstnehmer, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie sonstiger Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 325/2026, Katasterzahl IV/31/73, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 14. Juli 2026

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz