Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 325/2026
Kollektivvertrag: KV 325/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Juni 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 325/2026
- Katasterzahl
- IV/31/73
Veröffentlicht auf EVI am 20.07.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.595.128
KV 325/2026. Am 8. Juni 2026 haben die Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig der Konditoren (Zuckerbäcker) Niederösterreich und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Juni 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Niederösterreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Niederösterreich, die den Berufszweigen der Konditoren, Erzeugung von Lebzelten, kandierten und getunkten Früchten, Erzeugung von Speiseeis, Chocolatier und Patissier angehören; c) für alle Dienstnehmer, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie sonstiger Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 325/2026, Katasterzahl IV/31/73, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 14. Juli 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz