Zum Inhalt

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 332/2026

Aktuelle Daten dieser Organisation anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Organisation anzeigen

Kollektivvertrag: KV 332/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Jänner 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 332/2026
Katasterzahl
XXII/96/39

Veröffentlicht auf EVI am 20.07.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.595.128

KV 332/2026. Am 2. Februar 2026 haben der Arbeitgeberverband der SOS-Kinder­dörfer, die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Gesundheit, Soziale Dienstleistungen, Kinder- und Jugendhilfe, und die Gewerkschaft vida, einen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im SOS-Kinderdorf abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle Organisationseinheiten der Mitglieder des Arbeitgeberverbandes der SOS-Kinderdörfer; c) für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Lehrlinge der vom fachlichen Geltungsbereich erfassten Organisationseinheiten einschließlich der Praktikantinnen und Praktikanten (Abs. 2 Z 4) und der Transitarbeitskräfte, sofern der Kollektivvertrag keine gegenteilige Bestimmung enthält. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter, der Lehrlingseinkommen und anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 332/2026, Katasterzahl XXII/96/39, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 14. Juli 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz