Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 332/2026
Kollektivvertrag: KV 332/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Donnerstag, den 01. Jänner 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 332/2026
- Katasterzahl
- XXII/96/39
Veröffentlicht auf EVI am 20.07.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.595.128
KV 332/2026. Am 2. Februar 2026 haben der Arbeitgeberverband der SOS-Kinderdörfer, die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Gesundheit, Soziale Dienstleistungen, Kinder- und Jugendhilfe, und die Gewerkschaft vida, einen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im SOS-Kinderdorf abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle Organisationseinheiten der Mitglieder des Arbeitgeberverbandes der SOS-Kinderdörfer; c) für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Lehrlinge der vom fachlichen Geltungsbereich erfassten Organisationseinheiten einschließlich der Praktikantinnen und Praktikanten (Abs. 2 Z 4) und der Transitarbeitskräfte, sofern der Kollektivvertrag keine gegenteilige Bestimmung enthält. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter, der Lehrlingseinkommen und anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 332/2026, Katasterzahl XXII/96/39, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 14. Juli 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz