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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 328/2026

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Kollektivvertrag: KV 328/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. Mai 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 328/2026
Katasterzahl
XXIII/97/8

Veröffentlicht auf EVI am 20.07.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.595.128

KV 328/2026. Am 28. April 2026 haben die Berufsvereinigung der ArbeitgeberInnen privater Bildungseinrichtungen (BABE), die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Forschung, Bildung, Kultur, Organisationen, und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen abgeschlossen, der am 1. Mai 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für sämtliche Betriebe, Unternehmen und Vereine der Mitglieder der Berufsvereinigung der Arbeitgeber/-innen privater Bildungseinrichtungen (BABE); c) für Arbeitnehmer/-innen und Lehrlinge, von Arbeitgeber/-innen im Sinne des lit. b. Die Bestimmungen der §§ 8, 11, 12 und 13 gelten nur für Arbeitnehmer/-innen im Sinne des § 36 Arbeitsverfassungsgesetz. Für die in § 17a Abs. 1 BABE-KV definierten freien Dienstnehmer:innen gilt ausschließlich der § 17a dieses Kollektivvertrages, mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 328/2026, Katasterzahl XXIII/97/8, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 14. Juli 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz