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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 314/2026

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Kollektivvertrag: KV 314/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. Mai 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 314/2026
Katasterzahl
XXII/96/36

Veröffentlicht auf EVI am 08.07.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.555.636

KV 314/2026. Am 14. April 2026 haben die Fachgruppe der Gesundheitsberufe Wien, die Gewerkschaft vida und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Gesundheit, Soziale Dienstleistungen, Kinder- und Jugendwohlfahrt, einen Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte in selbständigen Ambulatorien für Physikalischen Therapie abgeschlossen, der am 1. Mai 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für selbständige Ambulatorien gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 KAKuG, eingeschränkt auf Ambulatorien für Physikalische Therapie, die der Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe in der Wirtschaftskammer Wien angehören sowie für selbständige Ambulatorien der Physikalischen Therapie (Firmenliste) die nicht dem Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte in (stationären) privaten Kuranstalten und Rehabilitationseinrichtungen unterliegen; c) für alle Arbeitnehmer, die in der Lohn- und Gehaltsordnung erfasst sind, ausgenommen Personen, deren Ausbildung vom AMS, von einer anderen öffentlichen Institution oder von einer Arbeitsstiftung gefördert wird bzw. die Weiterbildungsgeld beziehen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Löhne und Gehälter und enthält weiters einen Anhang (Firmenliste) und wurde unter Registerzahl KV 314/2026, Katasterzahl XXII/96/36, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 1. Juli 2026

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz