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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 313/2026

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Kollektivvertrag: KV 313/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Jänner 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 313/2026
Katasterzahl
XXIV/98/9

Veröffentlicht auf EVI am 08.07.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.555.636

KV 313/2026. Am 6. November 2025 haben die Diözese Innsbruck und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich 19 – Kirchen und Religionsgemeinschaften, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Gebiet der Diözese Innsbruck; 2) für alle Bereiche und Einrichtungen der Diözese Innsbruck. Das sind alle Pastoralen Bereiche und Zentralen Dienste der Diözese Innsbruck sowie alle kirchlichen Stiftungen mit Ausnahme der Liegenschaftsstiftung, alle Pfarren der Diözese Innsbruck mit ihren verschiedenen Rechtsträgern, das Bischöfliche Priesterseminar, das Institut für Bildung und Erziehung, sowie alle vom Bischof von Innsbruck verliehenen bzw. anerkannten Rechtspersönlichkeiten nach kanonischem Recht (Kanon 381 § 1, Kanon 312 § 1/3 und Kanon 321s); 3) für alle Dienstnehmer:innen, die im fachlichen Geltungsbereich beschäftigt sind und ein Dienstverhältnis mit der Diözese Innsbruck oder einem der im Punkt 2) genannten Rechtspersönlichkeiten haben. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen sowie sonstiger Entgeltbestimmungen. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 313/2026, Katasterzahl XXIV/98/9, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 1. Juli 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz