Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 312/2026
Kollektivvertrag: KV 312/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Donnerstag, den 01. Jänner 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 312/2026
- Katasterzahl
- XXIII/97/6
Veröffentlicht auf EVI am 08.07.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.555.636
KV 312/2026. Am 10. März 2026 haben der Verein Forschung Austria - Gemeinnützige Vereinigung zur Förderung der außeruniversitären Forschung, die Gewerkschaft GPA und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst einen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer:innen in der außeruniversitären Forschung (Forschungs-KV) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe der ordentlichen Mitglieder des o. a. Vereins; c) für alle Arbeitnehmer:innen der Unternehmen des fachlichen Geltungsbereiches, mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 312/2026, Katasterzahl XXIII/97/6, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 1. Juli 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz