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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 312/2026

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Kollektivvertrag: KV 312/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Jänner 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 312/2026
Katasterzahl
XXIII/97/6

Veröffentlicht auf EVI am 08.07.2026

 Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.555.636

KV 312/2026. Am 10. März 2026 haben der Verein Forschung Austria - Gemeinnützige Vereinigung zur Förderung der außeruniversitären Forschung, die Gewerkschaft GPA und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst einen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer:innen in der außeruniversitären Forschung (Forschungs-KV) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe der ordentlichen Mitglieder des o. a. Vereins; c) für alle Arbeitnehmer:innen der Unternehmen des fachlichen Geltungsbereiches, mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 312/2026, Katasterzahl XXIII/97/6, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 1. Juli 2026

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz