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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 309/2026

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Kollektivvertrag: KV 309/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. Mai 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 309/2026
Katasterzahl
XIX/93/11

Veröffentlicht auf EVI am 07.07.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.553.265

KV 309/2026. Die Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Druck, Kommunikation, Papierverarbeitung, haben einen Kollektivvertrag für Angestellte in Betrieben der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien abgeschlossen, der am 1. Mai 2026 in Kraft getreten ist. Der unter Registerzahl KV 309/2026, Katasterzahl XIX/93/11, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz  hinterlegte Kollektivvertrag (Zusatz-Kollektivvertrag) betreffend die Einführung einer Reiseaufwandsentschädigung gilt a) für das Bundesland Wien; b) für Mitgliedsbetriebe der o. a. Fachgruppe, die den Berufsgruppen der Werbegestalter und Werbegestalterinnen/Werbearchitekten und Werbearchitektinnen und Werbemittelverteiler und Werbemittelverteilerinnen angehören; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen sowie für kaufmännische Lehrlinge und enthält Regelungen betreffend Reiseaufwandsentschädigung.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 1. Juli 2026

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