Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 306/2026
Kollektivvertrag: KV 306/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Juli 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 306/2026
- Katasterzahl
- IV/31/68
Veröffentlicht auf EVI am 07.07.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.553.265
KV 306/2026. Am 5. Juni 2026 haben die Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Steiermark, Berufszweig Fleischer, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet des Bundeslandes Steiermark; b) für alle Betriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, die dem Berufszweig Fleischer, Kleinverkäufer von frischem Fleisch, Wildbret, Geflügeleinzelhändler, Klassifizierung von Schlachtkörpern Steiermark angehören; c) für alle ArbeitnehmerInnen, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem eine gemeinsame Erklärung der Sozialpartner zur Fairness im Umgang mit überlassenen ArbeitnehmerInnen im Fleischsektor. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 306/2026, Katasterzahl IV/31/68, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 1. Juli 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz