Zum Inhalt

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 306/2026

Aktuelle Daten dieser Organisation anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Organisation anzeigen

Kollektivvertrag: KV 306/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Juli 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 306/2026
Katasterzahl
IV/31/68

Veröffentlicht auf EVI am 07.07.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.553.265

KV 306/2026. Am 5. Juni 2026 haben die Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Steiermark, Berufszweig Fleischer, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet des Bundeslandes Steiermark; b) für alle Betriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, die dem Berufszweig Fleischer, Kleinverkäufer von frischem Fleisch, Wildbret, Geflügeleinzelhändler, Klassifizierung von Schlachtkörpern Steiermark angehören; c) für alle ArbeitnehmerInnen, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem eine gemeinsame Erklärung der Sozialpartner zur Fairness im Umgang mit überlassenen ArbeitnehmerInnen im Fleischsektor. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 306/2026, Katasterzahl IV/31/68, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 1. Juli 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz