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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 305/2026

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Kollektivvertrag: KV 305/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Juli 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 305/2026
Katasterzahl
IV/31/67

Veröffentlicht auf EVI am 07.07.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.553.265 

KV 305/2026. Am 11. Juni 2026 haben die Landesinnung Oberösterreich der Lebensmittelgewerbe und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Oberösterreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Oberösterreich, die den Berufszweigen der Fleischer, Kleinverkäufer von frischem Fleisch, Wildbret, Geflügeleinzelhändler und Klassifizierung von Schlachtkörpern angehören; c) für alle in diesen Betrieben beschäftigen Arbeiter/innen, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 305/2026, Katasterzahl IV/31/67, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 1. Juli 2026

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