Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 305/2026
Kollektivvertrag: KV 305/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Juli 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 305/2026
- Katasterzahl
- IV/31/67
Veröffentlicht auf EVI am 07.07.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.553.265
KV 305/2026. Am 11. Juni 2026 haben die Landesinnung Oberösterreich der Lebensmittelgewerbe und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Oberösterreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Oberösterreich, die den Berufszweigen der Fleischer, Kleinverkäufer von frischem Fleisch, Wildbret, Geflügeleinzelhändler und Klassifizierung von Schlachtkörpern angehören; c) für alle in diesen Betrieben beschäftigen Arbeiter/innen, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 305/2026, Katasterzahl IV/31/67, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 1. Juli 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz