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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 302/2026

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Kollektivvertrag: KV 302/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. April 2026
Ende der Geltung
Mittwoch, den 31. März 2027
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 302/2026
Katasterzahl
XIV/61/16

Veröffentlicht auf EVI am 07.07.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.553.265

KV 302/2026. Der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft Bau-Holz haben einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für die Baustelle ARGE H41 Sillschlucht - Pfons, Brenner Basistunnel (BBT), 6020 Innsbruck, Handlhofweg 82, Firmen: Implenia Österreich GmbH., Implenia Schweiz AG, Webuild S.P.A., csc Contruzioni SA; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften, gilt und Regelungen betreffend Dekadenarbeit enthält. Der Kollektivvertrag ist am 1. April 2026 in Kraft getreten und gilt bis 31. März 2027 und wurde unter Registerzahl KV 302/2026, Katasterzahl XIV/61/16, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 1. Juli 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz