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:be AG (543031a) | Ordentliche Hauptversammlung 2026

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Ordentliche Hauptversammlung: 28. Juli 2026, 15.00 Uhr

Termin
Dienstag, den 28. Juli 2026 um 15:00 Uhr
Ort
Räumlichkeiten der Gesellschaft
Millennium Park 20
6890 Lustenau

Veröffentlicht auf EVI am 02.07.2026

:be AG

FN 543031a

Der Vorstand der :be AG mit Sitz in Lustenau, eingetragen in das Firmenbuch des Landesgerichtes Feldkirch unter FN 543031a ("Gesellschaft"), lädt die Aktionäre der Gesellschaft zu der am Dienstag, 28.07.2026, um 15.00 Uhr (MESZ, Ortszeit Lustenau) in den Räumlichkeiten der Gesellschaft im Millennium Park 20, 6890 Lustenau stattfindenden

6. ordentlichen Hauptversammlung

ein. 

Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2025 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2025.
  2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung des Geschäftsjahrs 2025.
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025.
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025.
  5. Beschlussfassung über die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2026.
  6. Wahl des Abschlussprüfers für die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2026.
  7. Allfälliges

1. Unterlagen zur Hauptversammlung (§ 106 Z 4 AktG)

Die gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG bereitzustellenden Unterlagen

stehen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab dem 07.07.2026, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 6890 Lustenau, Millennium Park 20 und zum Download auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.be-ag.eu/hauptversammlung kostenlos zur Verfügung und werden bei der Hauptversammlung aufliegen. 

2. Nachweisstichtag und Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und 7 AktG)

An der Hauptversammlung dürfen Aktionäre der :be AG teilnehmen, sofern sie am Nachweisstichtag, das ist am Ende des 10. Tages vor der Hauptversammlung, somit am 18.07.2026, um 24.00 Uhr (MESZ, Ortszeit Lustenau), Aktionär der :be AG sind.

Die im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre sind auch ohne Hinterlegung an der Hauptversammlung teilnahmeberechtigt, wenn die Anmeldung schriftlich der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 23.07.2026, bei der Gesellschaft :be AG 6890 Lustenau, Millenium Park 20, wie folgt eingeht (siehe Punkt 20.3.4. der Satzung):

Per E-Maillaura@skbgl.at

oder

Per Post oder Boten

Sutterlüty Klagian Brändle Gisinger Lingehöle Rechtsanwälte GmbH

Marktstraße 4

6850 Dornbirn, Österreich

3. Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 106 Z 8 AktG)

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht gemäß § 113 Abs 1 AktG eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt werden und ebenso wie ein allfälliger Widerruf der Vollmacht zeitgerecht vor der Hauptversammlung entweder spätestens bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort, persönlich übergeben oder an die Gesellschaft spätestens am 27.07.2026, 08.00 Uhr (MESZ, Ortszeit Lustenau) (einlangend), wie folgt übermittelt werden:

Per E-Maillaura@skbgl.at
wobei die Vollmacht oder der Widerruf der Vollmacht beispielsweise als tif, pdf, et cetra dem E-Mail anzuschließen ist

oder

Per Post oder Boten

Sutterlüty Klagian Brändle Gisinger Lingehöle Rechtsanwälte GmbH

Marktstraße 4

6850 Dornbirn, Österreich

Formulare zur Erteilung und zum Widerruf einer Vollmacht stehen zum Download unter www.be-ag.eu/hauptversammlung kostenlos zur Verfügung. Die Verwendung dieser Formulare ist für die Erteilung der Vollmacht und deren Widerruf nicht zwingend. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter jedoch nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, ist es ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung gelten sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht.

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie oben unter Punkt 2. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und 7 AktG) zu erfüllen haben. Aufgrund der Novellierung des Aktiengesetzes ist eine anonyme Teilnahme als Legitimationsaktionär (Aktien im "Fremdbesitz") nicht mehr zulässig.

4. Allgemein

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre beziehungsweise ihre Vertreter gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität, der zur Versammlung erschienen Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten bzw. die Möglichkeit zur Registration für die Hauptversammlung ist ab 14:30 Uhr (MESZ, Ortszeit Lustenau). 

Lustenau im Juli 2026

Der Vorstand

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