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EPH Group AG (603735x) | Ordentliche Hauptversammlung 2026

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Ordentliche Hauptversammlung: 30. Juli 2026, 11:30 Uhr

Termin
Donnerstag, den 30. Juli 2026 um 11:30 Uhr
Ort
Konferenzräume der Müller Partner Rechtsanwälte GmbH
Rockhgasse 6
1010 Wien

Veröffentlicht auf EVI am 02.07.2026

EPH Group AG

Wien, FN 603735x
ISIN AT0000A34DM3

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der EPH Group AG ein, die am Donnerstagden 30. Juli 2026um 11:30 Uhr, in der Rockhgasse 6, 1010 Wien, in den Konferenzräumen der Müller Partner Rechtsanwälte GmbH, stattfindet.

I. Tagesordnung

Die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung lautet wie folgt:

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2025 samt Lagebericht des Vorstands sowie Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025.
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2025 ausgewiesenen Bilanzverlustes.
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025.
  4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026.
  5. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 2.

II. Unterlagen

Folgende Unterlagen zur Hauptversammlung gemäß § 108 Abs 3 AktG sind ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab dem 09.07.2026 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter https://eph-group.com zugänglich:

Zusätzlich werden die genannten Dokumente in der Hauptversammlung aufliegen und die Gesellschaft beabsichtigt, diese auch auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter https://eph-group.com/investor_relations zugänglich zu machen.

III. Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie der übrigen im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machenden Aktionärsrechte richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, das ist der 20.07.2026, 24:00 Uhr (MEZ/MESZ, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in Schriftform erforderlich, die der Gesellschaft spätestens am 27.07.2026, 24:00 Uhr (MEZ/MESZ, Wiener Zeit), ausschließlich auf einem der folgenden, gemäß § 15 Abs 2 der Satzung vorgesehenen Kommunikationswege und unter den folgenden Adressen zugehen muss:

Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist jeweils der Zugang bei der Gesellschaft.

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Es wird auf § 10a Abs 2 AktG verwiesen, nach dem die Depotbestätigung zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 20.07.2026 (24:00 Uhr, MEZ/MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Depotbestätigungen, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt worden sind, werden nicht akzeptiert. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

IV. Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter, etwa den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich; persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir dieselben oben (zur Übermittlung der Depotbestätigung) angegebenen Kommunikationswege und Adressen an.

Die Vollmachten müssen spätestens bis 27.07.2026, 24:00 Uhr, MEZ/MESZ, Wiener Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Von der Gesellschaft wird Mag. Simina Alexandrescu als Stimmrechtsvertreterin benannt.

V. Datenschutzinformationen für Aktionärinnen und Aktionäre gemäß Art 13 und 14 DSGVO

Die EPH Group AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre streng nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), was zwingend erforderlich ist, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der EPH Group AG unentgeltlich auch über die Stimmrechtsvertretung geltend machen. Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

Wien, im Juli 2026

Der Vorstand

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