Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | HA-GV 1/2026
Kollektivvertrag: HA-GV 1/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Sonntag, den 01. März 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- HA-GV 1/2026
- Katasterzahl
- IX/41/4
Veröffentlicht auf EVI am 29.06.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Heimarbeitsgesamtvertrag
Zl. 2026-0.535.418
HA-GV 1/2026. Am 23. März 2026 haben der Fachverband der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton in Österreich und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Druck, Kommunikation und Papierverarbeitung, einen Heimarbeitsgesamtvertrag abgeschlossen, der am 1. März 2026 in Kraft getreten ist. Der Heimarbeitsgesamtvertrag gilt a) für das Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe, die dem Kollektivvertrag für die Arbeiter und Arbeiterinnen in der industriellen Herstellung von Produkten aus Papier und Karton in Österreich unterliegen und als Auftraggeber Heimarbeit vergeben; c) für alle von diesen Betrieben beschäftigten Heimarbeiter. Der Heimarbeitsgesamtvertrag beinhaltet die Lohnsätze für Heimarbeiter, die Mindestentgelte, den Urlaub, den Urlaubszuschuss, den Unkostenzuschlag, das Krankenentgelt, die Begünstigungsklausel, den Geltungsbeginn und das Außerkrafttreten des Heimarbeitsgesamtvertrages HA-GV 1/2025 vom 11. Februar 2025. Der Heimarbeitsgesamtvertrag wurde unter Registerzahl HA-GV 1/2026, Katasterzahl IX/41/4, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 24. Juni 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz