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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | HA-GV 1/2026

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Kollektivvertrag: HA-GV 1/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Sonntag, den 01. März 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
HA-GV 1/2026
Katasterzahl
IX/41/4

Veröffentlicht auf EVI am 29.06.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Heimarbeitsgesamtvertrag

Zl. 2026-0.535.418

HA-GV 1/2026. Am 23. März 2026 haben der Fachverband der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton in Österreich und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Druck, Kommunikation und Papierverarbeitung, einen Heimarbeitsgesamtvertrag abgeschlossen, der am 1. März 2026 in Kraft getreten ist. Der Heimarbeitsgesamtvertrag gilt a) für das Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe, die dem Kollektivvertrag für die Arbeiter und Arbeiterinnen in der industriellen Herstellung von Produkten aus Papier und Karton in Österreich unterliegen und als Auftraggeber Heimarbeit vergeben; c) für alle von diesen Betrieben beschäftigten Heimarbeiter. Der Heimarbeitsgesamtvertrag beinhaltet die Lohnsätze für Heimarbeiter, die Mindestentgelte, den Urlaub, den Urlaubszuschuss, den Unkostenzuschlag, das Krankenentgelt, die Begünstigungsklausel, den Geltungsbeginn und das Außerkrafttreten des Heimarbeitsgesamtvertrages HA-GV 1/2025 vom 11. Februar 2025. Der Heimarbeitsgesamtvertrag wurde unter Registerzahl HA-GV 1/2026, Katasterzahl IX/41/4, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 24. Juni 2026

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