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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 298/2026

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Kollektivvertrag: KV 298/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Sonntag, den 01. März 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 298/2026
Katasterzahl
IX/41/3

Veröffentlicht auf EVI am 29.06.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.535.418

KV 298/2026. Am 23. März 2026 haben der Fachverband der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton in Österreich und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Druck, Kommunikation und Papierverarbeitung, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. März 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Mitgliedsbetriebe des o. a. Fachverbandes; c) für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter, ausschließlich der Lehrlinge und Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und sonstiger Entgelte und enthält außerdem Änderungen bzw. Ergänzungen einzelner arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen zum Rahmenkollektivvertrag (KV 507/2016 vom 1. März 2016, idgF) für Arbeiter und Arbeiterinnen in der industriellen Herstellung von Produkten aus Papier und Karton in Österreich und wurde unter Registerzahl KV 298/2026, Katasterzahl IX/41/3, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 24. Juni 2026

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