ABN AMRO FUNDS | Außerordentliche Hauptversammlung 2026
Außerordentliche Hauptversammlung: 15. Juli 2026, 11:30 Uhr
- Termin
- Mittwoch, den 15. Juli 2026 um 11:30 Uhr
- Ort
- Sitz der Gesellschaft
17, Boulevard de Kockelscheuer
L-1821 Luxemburg
Luxemburg
Veröffentlicht auf EVI am 30.06.2026
ABN AMRO Funds
Société d’Investissement à Capital Variable
Société anonyme
Eingetragener Sitz: 49, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg
Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) Luxemburg: B 78.762
(die „Gesellschaft“)
Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung
der Anteilinhaber der Gesellschaft
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft (der „Verwaltungsrat“) hat aufgrund der ihm gesetzlich und durch die Satzung der Gesellschaft (nachfolgend die „Satzung“) übertragenen Befugnisse beschlossen, die Anteilinhaber der Gesellschaft (die „Anteilinhaber“) zu einer außerordentlichen Hauptversammlung (die „Versammlung“) einzuladen, die am 15. Juli 2026 um 11:30 Uhr Ortszeit Luxemburg vor dem Notar am neuen eingetragenen Sitz der Gesellschaft mit der Anschrift 17, Boulevard de Kockelscheuer, L-1821 Luxemburg abgehalten wird, um über die folgende Tagesordnung bezüglich der Änderung der Satzung zu beraten und zu beschließen:
- Beschluss zur Änderung von Punkt e) des Artikels 20 der Satzung wie folgt (Streichungen sind durchgestrichen dargestellt): „e) Ein Teilfonds der Gesellschaft kann Anteile eines oder mehrerer anderer Teilfonds (als „Ziel-Teilfonds“ bezeichnet) der Gesellschaft zeichnen, erwerben und/oder halten, vorausgesetzt, dass:
- die Ziel-Teilfonds ihrerseits nicht in diesem Teilfonds anlegen;
- der Anteil der Vermögenswerte, die jeder Ziel-Teilfonds in anderen Ziel-Teilfonds der Gesellschaft anlegt, 10 % nicht überschreitet;
- die mit den Anteilen der Ziel-Teilfonds verbundenen Stimmrechte so lange ausgesetzt werden, wie sie im Besitz des Teilfonds sind, unbeschadet ihrer angemessenen Behandlung in den Finanzberichten und Jahres- und Halbjahresberichten;
- der Wert dieser Anteile grundsätzlich nicht zur Berechnung des Nettovermögens der Gesellschaft zum Zweck der Überprüfung der gesetzlich vorgeschriebenen Untergrenze für das Nettovermögen herangezogen wird, solange diese in Ziel-Teilfonds von der Gesellschaft gehalten werden.
es auf der Ebene des Teilfonds, der in den Zielfonds investiert hat, und diesem Ziel-Teilfonds nicht zu einer Verdoppelung der Kosten für Verwaltungs-/Zeichnungs- oder Rücknahmegebühren kommt.“
- Beschluss zur Aufnahme eines neuen Artikels 24 in die Satzung über Liquiditätsmanagement-Tools („LMTs“), der es der Gesellschaft ermöglicht, LMTs zur Bewältigung von Liquiditätsengpässen am Markt in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen sowie dem Prospekt der Gesellschaft in der jeweils gültigen Fassung einzusetzen;
- Beschluss zur Änderung des ersten Absatzes von Artikel 25 der Satzung wie folgt (Streichungen sind durchgestrichen dargestellt und Ergänzungen in Fettdruck): „Die Jahreshauptversammlung der Gesellschaft wird innerhalb von sechs Monaten nach Vorjahresende am Sitz der Gesellschaft oder an einem anderen in der Einberufung angegebenen Ort im Großherzogtum Luxemburg abgehalten.
Die Jahreshauptversammlung der Gesellschaft wird am letzten Freitag im April um 14:00 Uhr am eingetragenen Sitz der Gesellschaft oder an einem anderen in der Einberufung angegebenen Ort im Großherzogtum Luxemburg abgehalten. Wenn es sich bei diesem Tag um einen Bankgeschäftstag in Luxemburg handelt, findet die Jahreshauptversammlung am darauf folgenden Bankgeschäftstag statt.Die Jahreshauptversammlung kann im Ausland stattfinden, wenn der Verwaltungsrat nach eigenem Ermessen beschließt, dass die Änderung des Ortes durch außergewöhnliche Umstände gerechtfertigt ist.
Für die Beratung über die Beschlüsse auf der Tagesordnung der Versammlung muss mindestens die Hälfte des Gesellschaftskapitals vertreten sein. Die Beschlüsse gelten als rechtswirksam verabschiedet, wenn sie von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen angenommen wurden. Zu den abgegebenen Stimmen zählen nicht die mit Anteilen verbundenen Stimmen, bezüglich derer Anteilinhaber nicht an der Abstimmung teilgenommen, sich enthalten oder einen leeren oder ungültigen Stimmzettel abgegeben haben.
Die Anteilinhaber werden darauf hingewiesen, dass die Rechte der Anteilinhaber zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung eines Stimmrechts entsprechend ihrem Anteilsbestand um Mitternacht (Ortszeit Luxemburg) am 10. Juli 2026 festgesetzt werden.
Anteilinhaber, die an der Versammlung teilnehmen möchten, müssen ihre Teilnahme mindestens drei Geschäftstage vor der Versammlung gegenüber der Gesellschaft per E-Mail an Luxembourg-domiciliarygroup@statestreet.com oder per Post an den unten genannten eingetragenen Sitz der Gesellschaft bestätigen:
ABN AMRO Funds
Zu Händen: Domiciliary Department
17, Boulevard de Kockelscheuer
L-1821 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Falls Sie nicht persönlich an der Versammlung teilnehmen können, werden Sie gebeten, das beigefügte ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Vollmachtsformular mindestens zwei Luxemburger Geschäftstage vor der Versammlung per Fax an +352/464010398 zu Händen des Domiciliary Department oder per E-Mail an Luxembourg-domiciliarygroup@statestreet.com zu senden und das Original an die oben genannte Adresse zurückschicken.
Falls das für die Beratung erforderliche Quorum bei der Versammlung nicht zustande kommen sollte, wird eine zweite außerordentliche Hauptversammlung der Anteilinhaber (die „zweite Versammlung“) mit derselben Tagesordnung einberufen. Die für die Versammlung ausgestellten Vollmachten gelten auch für die zweite Versammlung. In beiden Versammlungen bedürfen Beschlüsse zu ihrer Annahme einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Falls Sie in der Zwischenzeit Fragen haben sollten, zögern Sie bitte nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Der Verwaltungsrat
Anhänge zur Veröffentlichung
- 300626_ABN AMRO FUNDS.pdf (49.4 Kb)
- Verantwortlich für den Inhalt:
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