Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 289/2026
Kollektivvertrag: KV 289/2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 289/2026
- Katasterzahl
- IV/31/64
Veröffentlicht auf EVI am 23.06.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.516.337
KV 289/2026. Am 26. Februar 2025 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Zuckerindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Zusatzkollektivvertrag zu § 15 des Branchenanhanges der Zuckerindustrie gemäß § 11 Ziffer 2 des Rahmenkollektivvertrages für die Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs vom 29. März 1963, idgF, für die ArbeitnehmerInnen in der österreichischen Zuckerindustrie abgeschlossen. Aufgrund der Schließung des Werks in Leopoldsdorf im Frühjahr 2025 und der derzeit ungünstigen wirtschaftlichen Lage vereinbaren die Parteien als Übergangsstimmung folgendes: Die Zusatzvereinbarung wird ausschließlich für die Rübenkampagne 2025/2026 vereinbart. Die Anspruchsvoraussetzungen für das Kampagnenzehntel bleiben davon unberührt. Es gelten die Bestimmungen des Branchenanhang zum RKV der Nahrungs- und Genussmittelindustrie für die Zuckerindustrie. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl 289/2026, Katasterzahl IV/31/64, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 18. Juni 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz