Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H. (54472g) | Entfall der Teilnahmeform TeamTipp
Glücksspiel: Entfall der Teilnahmeform TeamTipp
- Ergänzungsspielbedingungen
- Lotto „6 aus 45“ und LottoPlus, „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12“ mit „Österreich Bonus“, „EuroDreams Annuitäten-Lotto 6 aus 40 und 1 aus 5“, Joker, Bingo, Toto, Torwette, Zahlenlotto, Zahlenlotto „TopTipp“, Lucky Day, Rubbellos online und Brieflos online für die Abwicklung über elektronische Medien sowie für Lotto „6 aus 45“ inklusive LottoPlus, Joker und „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12“ mit „Österreich Bonus“ für die Teilnahme mittels Anteilsschein über elektronische Medien
Veröffentlicht auf EVI am 25.06.2026
Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H.
Bekanntmachung
Mit Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16.6.2026, GZ. 2026-0.489.667 wurde der Entfall der Teilnahmeform am TeamTipp genehmigt. Die Ergänzungsspielbedingungen Lotto „6 aus 45“ und LottoPlus, Toto und Torwette, „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12“ mit „Österreich Bonus“, Joker für die Teilnahme am TeamTipp in Online-Annahmestellen (genehmigt mit Bescheid vom 10.12.2021, GZ. 2021-0.841.773) treten somit außer Kraft.
Die letzten Teilnahmemöglichkeiten am TeamTipp wurden wie folgt festgelegt:
„EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12“: bis einschließlich 3. Juli 2026, 20:00 Uhr
„Lotto „6 aus 45“: bis einschließlich 5. Juli 2026, 19:00 Uhr
„Toto“: bis einschließlich 1. Juli 2026, 20:50 Uhr
Nach den genannten Zeitpunkten ist eine Teilnahme am TeamTipp nicht mehr möglich.
Mit Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16.6.2026, GZ. 2026-0.489.667 wurde die Abänderung der Ergänzungsspielbedingungen für die Teilnahme mittels Anteilsschein über elektronische Medien bewilligt und treten ab 1.7.2026 in Kraft:
Diese Spielbedingungen gelten erstmalig für die Spielteilnahme ab 1.7.2026.
Ergänzungsspielbedingungen
Lotto „6 aus 45“ und LottoPlus, „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12“ mit „Österreich Bonus“, „EuroDreams Annuitäten-Lotto 6 aus 40 und 1 aus 5“, Joker, Bingo, Toto, Torwette, Zahlenlotto, Zahlenlotto „TopTipp“, Lucky Day, Rubbellos online und Brieflos online
für die Abwicklung über elektronische Medien
sowie für Lotto „6 aus 45“ inklusive LottoPlus, Joker und „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12“ mit „Österreich Bonus“
für die Teilnahme mittels Anteilsschein über elektronische Medien
1. Beteiligung am Lotto „6 aus 45“ und LottoPlus, „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12“ mit „Österreich Bonus“, „EuroDreams Annuitäten-Lotto 6 aus 40 und 1 aus 5“, Joker, Bingo, Toto, Torwette, Zahlenlotto, Zahlenlotto „TopTipp“, Lucky Day, Rubbellos online und Brieflos online sowie am Lotto „6 aus 45“ inklusive LottoPlus, Joker und „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12“ mit „Österreich Bonus“ mittels Anteilsschein.
Die Beteiligung an den Spielen erfolgt über die in den jeweiligen elektronischen Medien (z.B. Internet, etc.) angebotenen Spielteilnahmemöglichkeiten der Gesellschaft.
2. Spielteilnahme
2.1. Bei der Spielteilnahme erfolgt die Eingabe bzw. Übermittlung der Tipps/Spielvoraussagen durch den Spielteilnehmer auf dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg.
2.2. Abhängig vom jeweiligen Spiel bzw. von den seitens der Gesellschaft angebotenen Teilnahmemöglichkeiten kann der Spielteilnehmer selbstgewählte Einzel-, System- und/oder Quicktipps abgeben. Beim Anteilsschein kann der Spielteilnehmer bis zu fünf Anteile an einem mittels Zufallszahlengenerator erstellten Anteilspaket (Chance L, Chance XL oder Chance XXL) – dem jeweils ein Lotto- bzw. EuroMillionen-System zugrunde liegt - für eine bis zu zehn aufeinanderfolgende Ziehungen wählen.
Die mittels Zufallsgenerator erstellten Anteilspakete für Lotto „6 aus 45“ enthalten automatisch eine Spielteilnahme am LottoPlus. Die vom Spielteilnehmer gewählten Anteile nehmen somit mit dem zugrundeliegenden Lotto-System verpflichtend auch an der LottoPlus Ziehung teil.
3. Teilnahmeberechtigung und Spielvertrag
3.1. Bei einer Spielteilnahme wird keine Quittung ausgestellt und wird der Spielvertrag zwischen der Gesellschaft und dem Spielteilnehmer abgeschlossen, wenn das Anbot des Spielteilnehmers durch Setzung des jeweiligen Spielaktes bzw. durch ein aktiviertes Wettscheinabonnement auf dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg bei der Gesellschaft einlangt, durch Abbuchung des Spieleinsatzes vom elektronischen Spielguthaben des Spielteilnehmers angenommen wird, entsprechend gesichert und auswertbar ist. Bei Fehlen einer dieser Voraussetzungen kommt der Spielvertrag nicht zustande. Nach erfolgter Spielteilnahme erhält der Spielteilnehmer eine auf elektronischem Weg übermittelte Quittungsnummer. Über die Spielteilnahme wird von der Gesellschaft für jeden Spielteilnehmer ein Transaktionsprotokoll geführt.
3.2. Ein Wettscheinabonnement wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann vom Spielteilnehmer jederzeit auf dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg aufgekündigt werden. Die periodische Bezahlung des Wettscheinabonnements erfolgt gesondert mit den dafür seitens der Gesellschaft vorgesehenen Zahlungsformen. Es nehmen nur jene Wettscheinabonnements an den Ziehungen bzw. Gewinnermittlungen teil, die rechtzeitig vom Spielteilnehmer bezahlt wurden.
4. Teilnahme von Anteilen/Anteilspauschale
4.1. Für die Teilnahme der gespielten Anteile einer Chance an der jeweiligen Ausspielung ist die Teilnahme aller, also auch der nicht verkauften Anteile einer Chance erforderlich.
4.2. Die Teilnahme der nicht verkauften Anteile wird durch einen öffentlichen Notar vorgenommen. Auf diese Anteile allfällig entfallende Gewinne werden vom öffentlichen Notar treuhändig verwaltet und einmal jährlich gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen gespendet.
4.3. Der Spielteilnehmer hat eine Anteilspauschale von EUR 0,20, die im Preis eines Anteils einer Chance enthalten ist, zu entrichten. Die Anteilspauschale stellt die notwendige Teilnahme aller nicht verkauften Anteile einer Chance an der jeweiligen Ausspielung sicher.
5. Gewinnauszahlung und Reklamationsfrist
5.1. Sämtliche bei Rubbellos online/Brieflos online erzielten Gewinne werden dem elektronischen Spielguthaben des Spielteilnehmers gutgeschrieben.
5.2. Bei allen anderen Spielen erzielte Gewinne bis EUR 1.000,- werden dem elektronischen Spielguthaben des Spielteilnehmers gutgeschrieben.
5.3. Bei allen anderen Spielen erzielte Gewinne ab EUR 1.000,01 werden unter Berücksichtigung der geltenden Fristen auf das vom Spielteilnehmer bekannt gegebene Bankkonto überwiesen.
5.4. Die je Anteilsschein erzielten Gewinne werden an die Spielteilnehmer der Tippgemeinschaft anteilig – bzw. für Joker der jeweils erzielte Gewinnbetrag zur Gänze – gemäß Punkt 5.2 und 5.3 gutgeschrieben bzw. überwiesen.
5.5. Ergibt die Überprüfung der Spieldaten, dass ein Gewinn nicht bzw. nicht im entsprechenden Rang vorliegt, so steht dem Spielteilnehmer eine Frist von vier Wochen nach Abschluss der Gewinnermittlung offen, um unter Angabe der Quittungsnummer zu reklamieren. Nach Ablauf dieser Frist ist ein allfälliger Gewinnanspruch erloschen.
6. Schlussbestimmungen
6.1. Soweit in den vorstehenden Ergänzungen nichts Gegenteiliges festgelegt wird, gelten im Übrigen die Spielbedingungen für Lotto „6 aus 45“ und LottoPlus, „EuroDreams Annuitäten-Lotto 6 aus 40 und 1 aus 5“, Joker, Bingo, Toto, Torwette, Zahlenlotto, Zahlenlotto „TopTipp“ und Lucky Day für die Online-Abwicklung, die Spielbedingungen für Rubbellos und Brieflos, die Spielbedingungen für die Elektronischen Lotterien sowie die Spielbedingungen für „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12“ mit „Österreich Bonus“ und die Ergänzungsspielbedingungen für die Teilnahme am Anteilsschein in Online-Annahmestellen in der letztgültigen Fassung analog.
6.2. Diese Spielbedingungen werden nach Bewilligung durch das Finanzamt Österreich im digitalen Amtsblatt der Republik Österreich (www.evi.gv.at) verlautbart und gelten erstmalig für die Spielteilnahme ab 1.7.2026.
7. Übergangsbestimmung
Die Teilnahmeform „TeamTipp“ wird eingestellt. Abweichend von einem stichtagsbezogenen Außerkrafttreten erfolgt die Einstellung rundenbezogen je Ausspielung. Die Teilnahme am „TeamTipp“ ist jeweils nur bis zum Ablauf des Annahmeschlusses jener Spielrunde möglich, die von der Gesellschaft als letzte Teilnahmegelegenheit veröffentlicht wird. Nach Ablauf des jeweiligen Annahmeschlusses ist eine Teilnahme am „TeamTipp“ für die betreffende Ausspielung ausgeschlossen.
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