Zum Inhalt

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 261/2026

Aktuelle Daten dieser Organisation anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Organisation anzeigen

Kollektivvertrag: KV 261/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Sonntag, den 01. März 2026
Ende der Geltung
Sonntag, den 28. Februar 2027
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 261/2026
Katasterzahl
IV/31/53

Veröffentlicht auf EVI am 10.06.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.471.823

KV 261/2026. Am 8. Jänner 2026 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Süßwarenindustrie, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Kollektivvertrag abgeschlossen. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) und c) für die bei der Firma Manner & Comp. AG, Standorte Wien und Wolkersdorf, beschäftigten DienstnehmerInnen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991, idgF, anzuwenden ist, der Regelungen betreffend Beschäftigung auch während der Wochenend- und Feiertagsruhe im Sinne von § 12a ARG für Angestellte mit bei folgenden Produktionen im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten: Industrielle Röstung und Verarbeitung von Kakao, Erzeugung von Haselnusszuckermasse, Waffeln und Süßwaren, enthält. Der Kollektivvertrag ist am 1. März 2026 in Kraft getreten und ist mit 28. Februar 2027 befristet. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 261/2026, Katasterzahl IV/31/53, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 3. Juni 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz