Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 266/2026
Kollektivvertrag: KV 266/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Sonntag, den 01. März 2026
- Ende der Geltung
- Sonntag, den 28. Februar 2027
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 266/2026
- Katasterzahl
- IV/31/58
Veröffentlicht auf EVI am 10.06.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.471.823
KV 266/2026. Am 8. Jänner 2026 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Zuckerindustrie, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Kollektivvertrag abgeschlossen. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) und c) für die bei der Firma Agrana Zucker GmbH, Standorte Leopoldsdorf und Tulln, beschäftigten DienstnehmerInnen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991, idgF, anzuwenden ist, der Regelungen betreffend Beschäftigung im Sinne von § 12a ARG für Angestellte, die in den Zuckermagazinen Leopoldsdorf und Tulln, für die Verpackung und Auslieferung von Zucker, sowie Angestellte für den Betrieb und Wartung bzw. Instandhaltung der Melasseentzuckerungsanlage, ganzjährig während der Wochenend- und Feiertagsruhe beschäftigt werden, enthält. Der Kollektivvertrag ist am 1. März 2026 in Kraft getreten und ist mit 28. Februar 2027 befristet und wurde unter Registerzahl KV 266/2026, Katasterzahl IV/31/58, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 3. Juni 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz