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White Gold VCC AG (487665f) | Ordentliche Hauptversammlung 2026

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Ordentliche Hauptversammlung: 29. Juni 2026, 11:00 Uhr

Termin
Montag, den 29. Juni 2026 um 11:00 Uhr
Ort
Währinger Straße 2-4
1090 Wien

Veröffentlicht auf EVI am 29.05.2026

White Gold VCC AG

FN 487665f
(die "Gesellschaft")

Einladung

zu der am 29. Juni 2026 um 11.00 Uhr, Währinger Straße 2-4, A-1090 Wien
stattfindenden

8. ordentlichen Hauptversammlung

mit folgender Tagesordnung:

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 samt Anhang und Lagebericht sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2025
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025
  5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
  6. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025
  7. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 100.000 unter Ausschluss der Bezugsrechte durch die Einbringung von Sacheinlagen, nämlich des Kapitalanteils der HM Chocolate GmbH (FN 270459i) an der zu Handelsregisternummer 1019401 registrierten Al Nassma Chocolate LLC mit dem Sitz in Dubai, gegen die Gewährung von 70.000 jungen Stückaktien an die einbringende Gesellschaft und des Kapitalanteils der K&K Chocolat AG (eingetragen im Handelsregister des Kantons Zug CHE-241.369.403) an der HM Properties GmbH (FN 371762i) mit dem Sitz in Tamsweg, gegen die Gewährung von 30.000 jungen Stückaktien an die einbringende Gesellschaft, und Änderung der Satzung in § 4 Abs 1
  8. Beschlussfassung über die Genehmigung des Vertrags über die Einbringung des Kapitalanteils der K&K Chocolat AG (eingetragen im Handelsregister des Kantons Zug CHE-241.369.403) an der HM Properties GmbH (FN 371762i) mit dem Sitz in Tamsweg in die White Gold VCC AG
  9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 AktG, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, bis zum 30. Juni 2031 das Grundkapital der Gesellschaft, um bis zu EUR 100.000,00 durch Ausgabe von bis zu 100.000 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien zum Mindestausgabekurs von 100 % des anteiligen Betrages des Grundkapitals in einer oder in mehreren Tranchen gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen und den Ausgabekurs, den allfälligen Ausschluss der Bezugsrechte sowie die Ausgabebedingungen festzulegen (genehmigtes Kapital). Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital sowie aus diesem Tagesordnungspunkt ergeben, zu beschließen. § 4 der Satzung wird dementsprechend geändert.
  10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 11 (Aufsichtsrat – Beschlussfähigkeit, Verhandlungen, Rundlaufverfahren)

Der Vorstand der White Gold VCC AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, die 8. ordentliche Hauptversammlung als physische Präsenzversammlung abzuhalten.

Bereitstellung von Unterlagen zur Hauptversammlung (§ 108 Abs. 3 und 4 AktG)

Spätestens ab Montag, den 8. Juni 2026, liegen am Sitz der Gesellschaft, 5580 Tamsweg, Kirchengasse 13, während der üblichen Geschäftszeiten der Gesellschaft folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre auf:

Die Aktionäre können diese Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 bis Abs 5 AktG bei der Gesellschaft unter der Telefonnummer: 0043-6474-2493-0 oder 0043-664-9062009 kostenfrei anfordern. 

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§§ 109, 118, 119 AktG)

Beantragung auf Ergänzung der Tagesordnung: Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf von Hundert des Grundkapitals erreichen, und die nachweisen, dass sie seit mindestens 3 Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn das Verlangen spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 08.06.2026, an die Adresse 5580 Tamsweg, Kirchengasse 13, zu Handen Johann Georg Hochleitner, zugeht. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. 

Auskunftsrecht: Gemäß § 118 AktG steht jedem Aktionär in der Hauptversammlung das Auskunftsrecht über Angelegenheiten der Gesellschaft zu, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns (Konzernabschluss) sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Überdies darf die Auskunft verweigert werden, soweit sie auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. 

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft übermittelt werden.

Anträge von Aktionären gemäß § 119 AktG: Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs. 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme sind alle Aktionäre berechtigt, die

am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin am 19. Juni 2026, als Aktionäre im Aktienbuch eingetragen sind 

und

deren Anmeldung zur Hauptversammlung spätestens am 3. Werktag vor dem Tag der Hauptversammlung, sohin am 24. Juni 2026, in Textform der Gesellschaft per Post, per Boten oder per E-Mail an die Adresse Kirchengasse 13, 5580 Tamsweg, E-Mail: jgh@whitegoldcamelpower.com, zugeht.

Vertretung

Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist gemäß § 113 und § 114 AktG mit schriftlicher Vollmacht, die von der Gesellschaft zurückzubehalten ist, möglich. Auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ist zulässig. 

Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen gesetzlicher Pflichten, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen und zur Verteidigung gegen allfällige Rechtsansprüche personenbezogene Daten der Aktionäre. Einzelheiten dazu sind auf der Homepage der Gesellschaft unter www.whitegoldcamelpower.com bereitgestellt.

Wien, im Mai 2026

Der Vorstand

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