Stadt Graz | Baubewilligung 15.07.2026
Ansuchen um Baubewilligung: 8010 Graz, Raiffeisenstraße 47, GZ.: A17-BAB-025235/2026
- Geschäftszahl
- A17-BAB-025235/2026
- Rechtsgrundlage
- §§ 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 idF BGBl. Nr. 58/2018
- Bauvorhaben
- Umbau und Nutzungsänderung der Ausstellungshalle und den Büroflächen zu einem kulturellen und religiösen Begegnungszentrum sowie zur Errichtung einer Abstellfläche für 9 PKW-Abstellplätze auf der Liegenschaft 8010 Graz, VI. Jakomini, Raiffeisenstraße 47, auf den Grundstücken Nr 2010/7 und 2222, beide EZ 1071, beide KG 63106 Jakomini.
- Einsichtnahme in Unterlagen bis
- Freitag, den 28. August 2026
- Ort
- Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde
Europaplatz 20
8020 Graz
2. Stock, Zimmer Nr. 221 - Frist für Einwendungen
- Freitag, den 28. August 2026
- Kontakt für Einwendungen
- Organisation
- Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde
- Übermittlung
- bab@stadt.graz.at
- Telefax
- 0316/872-5009
- Post
- Europaplatz 20, 8020 Graz
- Antragsteller
- Hilfsverein der freien Christengemeinden, Landesverband Steiermark
Veröffentlicht auf EVI am 15.07.2026
Stadt Graz
Bau- und Anlagenbehörde
GZ.: A17-BAB-025235/2026
8010 Graz, Raiffeisenstraße 47
Graz, am 15. Juli 2026
Edikt
Gemäß §§ 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 idF BGBl. Nr. 58/2018, wird kundgemacht:
Der Hilfsverein der freien Christengemeinden, Landesverband Steiermark, hat bei der Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz um Baubewilligung zum Umbau und zur Nutzungsänderung der Ausstellungshalle und den Büroflächen zu einem kulturellen und religiösen Begegnungszentrum sowie zur Errichtung einer Abstellfläche für 9 PKW-Abstellplätze auf der Liegenschaft 8010 Graz, VI. Jakomini, Raiffeisenstraße 47, auf den Grundstücken Nr 2010/7 und 2222, beide EZ 1071, beide KG 63106 Jakomini, angesucht.
Für dieses Vorhaben ist gemäß § 19 Stmk BauG ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Zuständige Behörde ist der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz, welcher mittels Bescheid entscheidet.
Ort und Zeit der möglichen Einsichtnahme
Der Antrag und die übrigen Unterlagen (Pläne, sonstige Behelfe und Gutachten) liegen
bis zum 28.08.2026
bei der Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde, 8020 Graz, Europaplatz 20, 2. Stock, Zimmer Nr. 221, zur Einsicht auf. Ein Termin für die Akteneinsicht ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 0316/872-5052 möglich. Die Beteiligten können sich von den Unterlagen Abschriften selbst anfertigen oder auf ihre Kosten Kopien/Ausdrucke erstellen lassen. Die Akteneinsicht kann auch elektronisch beantragt werden (§ 44b Abs 2 AVG).
Einwendungen und Verlust der Parteistellung
Gegen das Vorhaben können bis Freitag, dem 28.08.2026 schriftlich Einwendungen bei der Bau- und Anlagenbehörde (Europaplatz 20, 8020 Graz) erhoben werden. Einwendungen können auch mittels E-Mail (bab@stadt.graz.at) oder mittels Telefax (0316/872-5009) eingebracht werden. Der Absender trägt die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (zB Übertragungsverlust).
Gemäß § 44b AVG geht die Parteistellung verloren, soweit nicht rechtzeitig bei der Behörde schriftlich Einwendungen erhoben werden. Wer durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und ihn kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von der Behörde zu berücksichtigen. Eine längere Ortsabwesenheit stellt kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis dar.
Hinweis
Gemäß § 44a AVG können im gegenständlichen Verfahren weitere Kundmachungen und Zustellungen durch Edikt vorgenommen werden.
Für den Stadtsenat:
Bernhard Pölzl
Anhänge zur Veröffentlichung
- 150726_Edikt_Stadt Graz.pdf (505.7 Kb)
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Stadt Graz