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OSSIAM LUX | Außerordentliche Hauptversammlung 2026

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Außerordentliche Hauptversammlung: 12. Juni 2026, 14:00 Uhr

Termin
Freitag, den 12. Juni 2026 um 14:00 Uhr
Ort
State Street Bank Luxembourg
49 avenue J.F. Kennedy
L-1855 Luxemburg
Luxemburg

Veröffentlicht auf EVI am 27.05.2026

OSSIAM LUX

 49 avenue J.F. Kennedy – L-1855 Luxemburg
Société d’investissement à capital variable - RCS Luxemburg B 160071

Ladung

Die Anteilsinhaber von Ossiam Lux (im Folgenden die „Gesellschaft“) werden zur Außerordentliche Hauptversammlung der Anteilsinhaber der Gesellschaft (die „Außerordentliche Hauptversammlung“) eingeladen, die in Luxemburg in den Raümen der State Street Bank Luxembourg 49 avenue J.F. Kennedy, L-1855 stattfindet, und zwar am 

12. Juni 2026 um 14.00 Uhr (Ortszeit Luxemburg)

abgehalten wird, um die folgenden Tagesordnungspunkte (die „Tagesordnungspunkte“) zu behandeln und darüber abzustimmen:

Tagesordnungspunkte

  1. Genehmigung der Änderungen der Satzung der Gesellschaft (die „Satzung“), insbesondere der Einfügung des neuen § 13 bezüglich des Einsatzes von Liquiditätsmanagementinstrumenten („LMTs“).
  2. Sonstige Angelegenheiten, die ordnungsgemäß zur Versammlung eingebracht werden können.

Eine erste außerordentliche Hauptversammlung, die ordnungsgemäß mit der unten aufgeführten Tagesordnung einberufen wurde, fand am 15. Mai 2026 statt und konnte mangels Beschlussfähigkeit nicht über die Tagesordnungspunkte beraten. Die vorliegende außerordentliche Hauptversammlung, die zweite Versammlung der Aktionäre, kann daher gemäß Artikel 450-3 (2) des Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften in der geänderten Fassung unabhängig von der Anzahl der anwesenden oder vertretenen Aktien wirksam beraten. Die Beschlüsse zu jedem Tagesordnungspunkt bedürfen einer Zweidrittelmehrheit (2/3) der gültig abgegebenen Stimmen.

Die Mehrheit bei der Außerordentliche Hauptversammlung wird anhand der Anteile ermittelt, die am fünften Tag vor der Außerordentliche Hauptversammlung (d. h. 5. Juni 2026) (der „Stichtag“) um Mitternacht (Luxemburger Zeit) ausgegeben und im Umlauf sind. Die Rechte eines Anteilsinhabers zur Teilnahme an der Außerordentliche Hauptversammlung und zur Ausübung von mit seinen Anteilen verbundenen Stimmrechten werden anhand der Anteile bestimmt, die dieser Anteilsinhaber am Stichtag hält.

Wenn Sie Anteile der Gesellschaft über einen Finanzintermediär oder eine Clearingstelle halten, beachten Sie bitte, dass: 

Wenn Sie Anteile der Gesellschaft NICHT über einen Finanzintermediär oder eine Clearingstelle halten, beachten Sie bitte, dass:

Wenn Sie nicht persönlich bei der Versammlung anwesend sein können, können Sie Ihre Stimme abgeben, indem Sie entweder das Briefwahlformular oder die Vollmacht ausfüllen und per Post an folgende Adresse senden: State Street Bank International GmbH Luxembourg Branch, in Luxemburg, 49 avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, zu Händen der Domizilabteilung oder per E-Mail an: Luxembourg-Domiciliary@statestreet.com und/oder per Fax an (+352) 46.40.10.398 bis spätestens zwei (2) Werktage vor der Versammlung. Die Unterlagen können kostenlos am eingetragenen Sitz der Gesellschaft in Luxemburg angefordert werden.

Ein Exemplar der aktualisierten Satzung liegt am eingetragenen Sitz der Gesellschaft zur Einsichtnahme aus und ist dort kostenlos erhältlich.

Mit freundlichen Grüßen

Der Verwaltungsrat

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