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Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft (65343v) | Ordentliche Hauptversammlung 2026

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Ordentliche Hauptversammlung: 6. Juli 2026, 14:00 Uhr

Termin
Montag, den 06. Juli 2026 um 14:00 Uhr
Ort
Airport City Space, Forum 3
Towerstraße 3
1300 Schwechat

Veröffentlicht auf EVI am 29.05.2026

Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft

mit dem Sitz in Stockerau
FN 65343v LG Korneuburg

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Montag, dem 6. Juli 2026, um 14:00 Uhr in den Räumlichkeiten Airport City Space, Forum 3, Towerstraße 3, 1300 Flughafen Wien, stattfindenden 120. ordentlichen Hauptversammlung der Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft ein.

Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Vorschlags für die Ergebnisverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichtes für das Geschäftsjahr 2025.
  2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2025.
  3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025.
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025.
  5. Abstimmung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025.
  6. Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026.
  7. Wahlen in den Aufsichtsrat.

Unterlagen zur Hauptversammlung; Bereitstellung von Informationen auf der Internetseite

Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind spätestens ab dem 15.06.2026 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.heid.info) zugänglich und liegen auch in der Hauptversammlung auf.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 15.06.2026 der Gesellschaft zu Handen des öffentlichen Notars Dr. Gerhard Schuessler, 1010 Wien, Kohlmarkt 9, zugeht.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 25.06.2026der Gesellschaft zu Handen des öffentlichen Notars Dr. Gerhard Schuessler entweder per Telefax an 01 533423240, per Post an 1010 Wien, Kohlmarkt 9, oder per E-Mail an schuessler@notariatamkohlmarkt.at zugeht, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern haben zusätzlich die Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG samt den darin geforderten Angaben zu enthalten.

Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. 

4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

Jeder Aktionär – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.

Ein Aktionärsantrag auf Wahl in den Aufsichtsrat setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 7) können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 25.06.2026 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG über ihre fachlichen Qualifikationen, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen können, anzuschließen. Andernfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl in den Aufsichtsrat bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 26.06.2026 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 01.07.2026 ausschließlich unter der nachgenannten Adresse zugehen muss. 

Per Post:

Notar Dr. Gerhard Schuessler

1010 Wien, Kohlmarkt 9

Depotführende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die Depotbestätigungen auch per Telefax übermitteln: 

Per Telefax:01 533423240

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: 

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 26.06.2026beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. 

Ein Vollmachtsformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.heid.info abrufbar. 

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an die nachgenannte Adresse zugehen: 

Per Post:

Notar Dr. Gerhard Schuessler

1010 Wien, Kohlmarkt 9

Per Telefax:01 533423240
Per E-Mail:schuessler@notariatamkohlmarkt.at,wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Persönlich:bei Registrierung zur Hauptversammlung

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß. 

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 28.762.000 und ist in 3.940.000 Aktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 13:45 Uhr. Bei der Registrierung ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. 

Stockerau, im Mai 2026

Der Vorstand

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