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Kontron AG (190272m) | Ordentliche Hauptversammlung 2026

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Ordentliche Hauptversammlung: 30. Juni 2026, 10:00 Uhr

Termin
Dienstag, den 30. Juni 2026 um 10:00 Uhr
Ort
Festsaal des Schlosses Hagenberg
Kirchenplatz 5a
4232 Hagenberg im Mühlkreis

Veröffentlicht auf EVI am 29.05.2026

Kontron AG

Linz
FN 190272 m
ISIN AT0000A0E9W5, Wertpapier-Kennnummer A0X9EJ

Einberufung der 27. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Kontron AG am Dienstag, den 30. Juni 2026, um 10:00 Uhr, im Festsaal des Schlosses Hagenberg in 4232 Hagenberg im Mühlkreis, Kirchenplatz 5a. 

I. Tagesordnung

  1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht inklusive konsolidierter Nachhaltigkeitserklärung, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2025
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
  5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
  6. Wahl des Prüfers für die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichtserstattung für das Geschäftsjahr 2026
  7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht

II. Unterlagen zur Hauptversammlung; Bereitstellung von Informationen auf der Internetseite

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 9. Juni 2026 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.kontron.ag bzw. https://ir.kontron.com zugänglich:

jeweils für das Geschäftsjahr 2025;

III. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 20. Juni 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär oder Aktionärin ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 25. Juni 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 15 Abs 3 genügen lässt

Per E-Mail

anmeldung.kontron@hauptversammlung.at 

(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)

Per Telefax+43 (0) 1 8900 500 – 50

(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

Per Post oder Boten

Kontron AG

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

Köppel 60

8242 St. Lorenzen am Wechsel

Per SWIFT ISO 15022

CPTGDE5WXXX

(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A0E9W5 bzw. A0X9EJ imText angeben)

Per SWIFT ISO 20022

ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift

seev.003.001.10 oder seev.004.001.10

Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.kontron.ag bzw. https://ir.kontron.com zur Verfügung

Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. 

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

Depotbestätigungen von Wertpapierfirmen im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018, die zur Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren berechtigt sind, werden ebenfalls entgegengenommen.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptver­sammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 20. Juni 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegen­genommen.

Identitätsnachweis

Die Aktionärinnen und Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

Wenn Sie als Bevollmächtigter oder Bevollmächtigte zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen. 

Kontron AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

IV. Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters bzw. einer Vertreterin und das dabei einzuhaltende Verfahren

Jeder Aktionär bzw. jede Aktionärin, der oder die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt III.  dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht, einen Vertreter bzw. eine Vertreterin zu bestellen, der oder die im Namen des Aktionärs bzw. der Aktionärin an der Hauptver­sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär bzw. die Aktionärin hat, den er bzw. sie vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt wer­den können.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. 

Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an: 

Per E-Mail

anmeldung.kontron@hauptversammlung.at 

(Vollmachten bitte im Format PDF)

Per Telefax+43 (0) 1 8900 500 - 50
Per Post oder Boten

Kontron AG

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

Köppel 60

8242 St. Lorenzen am Wechsel

Von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG auch per SWIFT möglich: 

ISO 15022

CPTGDE5WXXX

(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A0E9W5 bzw. A0X9EJ im Text angeben)

ISO 20022

ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift 

seev.003.001.10 oder seev.004.001.10

Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.kontron.ag bzw. https://ir.kontron.com zur Verfügung

Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Die Vollmachten müssen spätestens bis 29. Juni 2026, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden. 

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kontron.ag bzw. https://ir.kontron.com abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung, stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden. 

Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionärinnen und Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular. 

Hat die Aktionärin oder der Aktionär seinem oder ihrem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. 

Aktionärinnen und Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. 

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. 

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Als besonderer Service steht den Aktionärinnen und Aktionären Herr Dominik Huber vom Interessenverband für Anleger (IVA) als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.kontron.ag bzw. https://ir.kontron.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dominik Huber unter Tel. +43 (0) 1 876 33 43 oder per E-Mail-Adresse huber.kontron@hauptversammlung.at.

V. Hinweise auf die Rechte der Aktionäre gem §§ 109, 110, 118 und 119 AktG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionärinnen und Aktionäre nach § 109 AktG

Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen der Gesellschaft 

oder 

oder 

zugeht. 

„Schriftlich“ bedeutet eigenhändige Unter­fertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jede Antragstellerin oder jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder, bei Übermittlung per SWIFT ISO 15022, mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000A0E9W5 bzw. A0X9EJ im Text an­zugeben ist.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung bei­liegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionärinnen und Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung durchge­hend Inhaberin oder Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhr­zeit) beziehen. 

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

Aktionärinnen und Aktionäre , deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionärinnen und Aktionäre , der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vor­stands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesell­schaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 19. Juni 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder an Kontron AG, 4020 Linz, Industriezeile 35, z.H. Investor Relations, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse ir@kontron.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensun­terschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzu­weisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. 

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.

3. Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre nach § 118 AktG

Jedem Aktionär und jeder Aktionärin ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegen­heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tages­ordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen ei­nen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vor­stand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail an ir@kontron.com übermittelt wer­den.

4. Anträge von Aktionärinnen und Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

Jede Aktionärin und jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesord­nung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG die Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

5. Information zum Datenschutz der Aktionärinnen und Aktionäre 

Die Kontron AG verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktionärinnen und Aktionäre im notwendigen Rahmen und auf Basis der geltenden europäischen und nationalen Datenschutzbestimmungen, zur Erfüllung der zwingend rechtlichen Verpflichtungen sowie zur ordnungsgemäßen Durchführung der Hauptversammlung (Art 6 Abs 1 lit c und Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Soweit die Kontron AG sich zur Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleister bedient (wie beispielsweise Notarinnen und Notare , Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder IT-Dienstleister), werden die Daten der Aktionärinnen und Aktionäre nur im erforderlichen Ausmaß, auf Weisung der Kontron AG und auf Basis entsprechender datenschutzrechtlicher Vereinbarungen verarbeitet.  

Die Kontron AG nimmt Datenschutz sehr ernst. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.kontron.ag bzw. https://ir.kontron.com

VI. Weitere Angaben und Hinweise

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 63.860.568,00 und ist zerlegt in 63.860.568 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. 

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 2.247.561 Stück eigene Aktien. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt 61.613.007 Stimmrechte. Eine allfällige Veränderung im Bestand eige­ner Aktien bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in der Hauptversammlung bekannt gegeben werden.

Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen. 

Anreise

Es wird angestrebt, die Veranstaltung nach den Kriterien des Österreichischen Umweltzeichens für Green Meetings/Events auszurichten.

Wir sind bestrebt, Ihnen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erleichtern. Bitte entscheiden Sie sich, wenn möglich, für eine umweltschonende Anreise und nutzen Sie die aktuellen Fahrplaninformationen unter www.oebb.at bzw. www.westbahn.at.

Weiters bieten wir ein kostenloses Bus-Shuttle Service vom Hauptbahnhof Linz zum Ort der Hauptversammlung und retour. 

Der Shuttle-Bus wird 50 Minuten vor Beginn der Hauptversammlung vom Hauptbahnhof Linz wegfahren und 1,5h nach Beendigung der Hauptversammlung aus Hagenberg zum Hauptbahnhof Linz zurückfahren.

Eine Anmeldung für den Shuttle-Bus ist erforderlich und muss bis 23.06.2026 vor der Hauptversammlung per E-Mail an ir@kontron.com erfolgen.

Die Vorsitzende wird die Hauptversammlung auf jeden Fall spätestens um 10:15 Uhr eröffnen, auch im Falle einer Zugverspätung.

Linz, im Mai 2026                                                                                          

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt:
Kontron AG (190272m)