Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 234/2026
Kollektivvertrag: KV 234/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. April 2026
- Ende der Geltung
- Mittwoch, den 31. März 2027
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 234/2026
- Katasterzahl
- XIV/61-63/8
Veröffentlicht auf EVI am 27.05.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.433.826
KV 234/2026. Am 4. Februar 2026 haben der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag (Zusatzkollektivvertrag) für Arbeiter in der Bauindustrie und dem Baugewerbe abgeschlossen, der am 1. April 2026 in Kraft getreten ist und mit 31. März 2027 außer Kraft tritt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder des o. a. Fachverbandes oder der o. a. Bundesinnung sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften. Der Kollektivvertrag enthält Regelungen über die Anwendung eines Jahresarbeitszeitmodells und wurde unter Registerzahl KV 234/2026, Katasterzahl XIV/61-63/8, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 20. Mai 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz