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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 223/2026

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Kollektivvertrag: KV 223/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. April 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 223/2026
Katasterzahl
XXIII/97/5

Veröffentlicht auf EVI am 26.05.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.425.334

KV 223/2026. Am 25. März 2026 haben die Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Transport und Verkehr, Fachverband der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Verkehr, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. April 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer Österreichs; b) für sämtliche Fahrschulbetriebe, mit einer Fahrschulbewilligung gemäß § 108 Kraftfahrzeuggesetz (KFG), die dem o. a. Fachverband, Berufszweig der Fahrschulen, angehören; c) für alle den Bestimmungen des Angestelltengesetzes unterliegenden Dienstnehmern und Lehrlingen obiger Betriebe. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen sowie sonstiger Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 223/2026, Katasterzahl XXIII/97/5, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 19. Mai 2026

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz