Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 223/2026
Kollektivvertrag: KV 223/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. April 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 223/2026
- Katasterzahl
- XXIII/97/5
Veröffentlicht auf EVI am 26.05.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.425.334
KV 223/2026. Am 25. März 2026 haben die Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Transport und Verkehr, Fachverband der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Verkehr, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. April 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer Österreichs; b) für sämtliche Fahrschulbetriebe, mit einer Fahrschulbewilligung gemäß § 108 Kraftfahrzeuggesetz (KFG), die dem o. a. Fachverband, Berufszweig der Fahrschulen, angehören; c) für alle den Bestimmungen des Angestelltengesetzes unterliegenden Dienstnehmern und Lehrlingen obiger Betriebe. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen sowie sonstiger Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 223/2026, Katasterzahl XXIII/97/5, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 19. Mai 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz