Amt der Niederösterreichischen Landesregierung | Großverfahren 24.06.2026
Großverfahren: Wien Meidling-Mödling, 4-gleisiger Ausbau, WST1-UG-34/021-2026
- Kennzeichen
- WST1-UG-34/021-2026
- Rechtsgrundlage
- §§ 9, 9a und 24 Abs. 3 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) in Verbindung mit §§ 44a, 44b, 44d und 45 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG)
- Vorhaben
- Wien Meidling-Mödling, 4-gleisiger Ausbau
- Einsicht in Unterlagen
- 24.06.2026 - 05.08.2026
- Ort
- Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1),
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten - Standortgemeinden
- Perchtoldsdorf, Brunn am Gebirge, Maria Enzersdorf und Mödling
- Schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen
- 24.06.2026 - 05.08.2026
- Behörde
- Organisation
- Amt der NÖ Landesregierung
- Übermittlung
- Post
- Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
- Antragsteller
- ÖBB-Infrastruktur AG
Veröffentlicht auf EVI am 24.06.2026
AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht – WST1
Kundmachung
des verfahrenseinleitenden Antrages und der darauf Bezug nehmenden sachverständigen Gutachten im Großverfahren
(zu Kennzeichen WST1-UG-34/021-2026)
Gemäß §§ 9, 9a und 24 Abs. 3 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) in Verbindung mit §§ 44a, 44b, 44d und 45 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) wird kundgemacht:
1. Gegenstand des Antrages:
Die ÖBB-Infrastruktur AG stellte mit Schreiben vom 05. August 2025 für das Vorhaben „Wien Meidling-Mödling, 4-gleisiger Ausbau“ den Antrag auf Erteilung der Genehmigung jener Vorhabensbestandteile, welche in die Zuständigkeit der NÖ Landesregierung im teilkonzentrierten Genehmigungsverfahren gemäß § 24 Abs. 3 UVP‑G 2000 fallen (NÖ Naturschutzgesetz 2000).
Über diesen Antrag hat die NÖ Landesregierung als zuständige Behörde ein teilkonzentriertes Verfahren durchzuführen und mit Bescheid zu entscheiden (§ 24 Abs. 3 UVP-G 2000).
2. Beschreibung des Vorhabens:
Im Bundesland Niederösterreich sind im Wesentlichen nachfolgende Infrastrukturmaßnahmen vorgesehen:
- 4-gleisiger Streckenausbau im Bereich Bahnhof Wien Meidling bis Bahnhof Mödling
- Adaptierung der bestehenden Bahnhöfe und Haltestellen inkl Errichtung von Inselbahnsteigen mit niveau- und barrierefreien Bahnsteigzugängen
- Errichtung einer neuen Verkehrsstation „Brunn Europaring“ (zwischen Perchtoldsdorf und Brunn-Maria Enzersdorf)
- Auflassung der zwei noch bestehenden Eisenbahnkreuzungen inkl Ersatzmaßnahmen
- Neubau, Umbau oder Adaptierung sämtlicher Brücken im Streckenabschnitt
3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme:
Von 24. Juni 2026 bis einschließlich 05. August 2026 liegen der Genehmigungsantrag, die Projektunterlagen und die hierzu ergangenen Fachgutachten aus den Bereichen
- Gewässerökologie – DI Reinhard Wimmer vom 19. Februar 2026
- Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft – DI Oliver Rathschüler vom 15. April 2026
- Naturschutz – DI Robert Zideck und Mag. Tobias Friedel vom 08. April 2026
in den Standortgemeinden Perchtoldsdorf, Brunn am Gebirge, Maria Enzersdorf und Mödling sowie beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Hinweis: In diesem Zeitraum, vom 24. Juni 2026 bis einschließlich 05. August 2026, besteht für jedermann die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen zum gegenständlichen Vorhaben bei der NÖ Landesregierung, an der oben bezeichneten Adresse des Amtes der NÖ Landesregierung, einzubringen.
4. Hinweis auf die Parteistellung und die Rechtsfolgen des § 44b AVG
Die Parteistellung als solche richtet sich nach § 24f Abs. 8 und § 19 UVP-G 2000. Wird wie gegenständlich ein Antrag durch Edikt kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig, also in der Zeit vom 24. Juni 2026 bis einschließlich 05. August 2026, bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben.
5. Hinweis auf die Zustellung von Schriftstücken
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.
NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Mag. Fradinger-Gobec
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung