Zum Inhalt

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung | Großverfahren 24.06.2026

Aktuelle Daten dieser Organisation anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Organisation anzeigen

Großverfahren: Wien Meidling-Mödling, 4-gleisiger Ausbau, WST1-UG-34/021-2026

Kennzeichen
WST1-UG-34/021-2026
Rechtsgrundlage
§§ 9, 9a und 24 Abs. 3 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) in Verbindung mit §§ 44a, 44b, 44d und 45 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG)
Vorhaben
Wien Meidling-Mödling, 4-gleisiger Ausbau
Einsicht in Unterlagen
24.06.2026 - 05.08.2026
Ort
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1),
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Standortgemeinden
Perchtoldsdorf, Brunn am Gebirge, Maria Enzersdorf und Mödling
Schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen
24.06.2026 - 05.08.2026
Behörde
Organisation
Amt der NÖ Landesregierung
Übermittlung
Post
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Antragsteller
ÖBB-Infrastruktur AG

Veröffentlicht auf EVI am 24.06.2026

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG

Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht – WST1

Kundmachung

des verfahrenseinleitenden Antrages und der darauf Bezug nehmenden sachverständigen Gutachten im Großverfahren
(zu Kennzeichen WST1-UG-34/021-2026)

Gemäß §§ 9, 9a und 24 Abs. 3 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) in Verbindung mit §§ 44a, 44b, 44d und 45 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) wird kundgemacht:

1. Gegenstand des Antrages: 

Die ÖBB-Infrastruktur AG stellte mit Schreiben vom 05. August 2025 für das Vorhaben „Wien Meidling-Mödling, 4-gleisiger Ausbau“ den Antrag auf Erteilung der Genehmigung jener Vorhabensbestandteile, welche in die Zuständigkeit der NÖ Landesregierung im teilkonzentrierten Genehmigungsverfahren gemäß § 24 Abs. 3 UVP‑G 2000 fallen (NÖ Naturschutzgesetz 2000).

Über diesen Antrag hat die NÖ Landesregierung als zuständige Behörde ein teilkonzentriertes Verfahren durchzuführen und mit Bescheid zu entscheiden (§ 24 Abs. 3 UVP-G 2000).

2. Beschreibung des Vorhabens:

Im Bundesland Niederösterreich sind im Wesentlichen nachfolgende Infrastrukturmaßnahmen vorgesehen:

3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme:

Von 24. Juni 2026 bis einschließlich 05. August 2026 liegen der Genehmigungsantrag, die Projektunterlagen und die hierzu ergangenen Fachgutachten aus den Bereichen

in den Standortgemeinden Perchtoldsdorf, Brunn am Gebirge, Maria Enzersdorf und Mödling sowie beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Hinweis: In diesem Zeitraum, vom 24. Juni 2026 bis einschließlich 05. August 2026, besteht für jedermann die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen zum gegenständlichen Vorhaben bei der NÖ Landesregierung, an der oben bezeichneten Adresse des Amtes der NÖ Landesregierung, einzubringen.

4. Hinweis auf die Parteistellung und die Rechtsfolgen des § 44b AVG

Die Parteistellung als solche richtet sich nach § 24f Abs. 8 und § 19 UVP-G 2000. Wird wie gegenständlich ein Antrag durch Edikt kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig, also in der Zeit vom 24. Juni 2026 bis einschließlich 05. August 2026, bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben.

5. Hinweis auf die Zustellung von Schriftstücken 

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.

NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Mag. Fradinger-Gobec

Verantwortlich für den Inhalt:
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung