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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 280/2026

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Kollektivvertrag: KV 280/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Jänner 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 280/2026
Katasterzahl
XIX/93/9

Veröffentlicht auf EVI am 22.06.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.506.786

KV 280/2026. Am 1. Dezember 2025 haben die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Wirtschaftsdienstleistungen und sonstige Gewerbe, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für sämtliche Mitglieder der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen; c) für alle DienstnehmerInnen, für welche das Angestelltengesetz gilt (auch Aushilfskräfte) bzw. Lehrlinge, nicht aber für Volontäre. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 280/2026, Katasterzahl XIX/93/9, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 16. Juni 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz