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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 279/2026

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Kollektivvertrag: KV 279/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. Mai 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 279/2026
Katasterzahl
XIV/62/2

Veröffentlicht auf EVI am 22.06.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.506.786

KV 279/2026. Am 8. April 2026 haben die Landesinnung Wien der Bauhilfsgewerbe und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag (Zusatzübereinkommen zum Kollektivvertrag vom 30. November 1993, KV 432/1993, idgF), zur Regelung der Arbeitsbedingungen für die Arbeiterschaft in den Asphalt-, Abdichter- und Schwarzdeckerbetrieben in Wien abgeschlossen, der am 1. Mai 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Wien; b) für alle Betriebe der Berufsgruppen Asphaltierer, Schwarzdecker und Abdichter gegen Feuchtigkeit mit Sitz in Wien; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen bzw. Ergänzungen betreffend § 4 Ergänzung „Regelung zu Hitzeschutzverordnung“, § 5 Anrechnung der Karenz im Sinne des MSchG bzw. VKG, § 6 Kündigungsfristen, § 7 Empfehlung der Sozialpartner zum o. a. Kollektivvertrag vom 30. November 1993 und wurde unter Registerzahl KV 279/2026, Katasterzahl XIV/62/2, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 16. Juni 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz