Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 279/2026
Kollektivvertrag: KV 279/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Freitag, den 01. Mai 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 279/2026
- Katasterzahl
- XIV/62/2
Veröffentlicht auf EVI am 22.06.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.506.786
KV 279/2026. Am 8. April 2026 haben die Landesinnung Wien der Bauhilfsgewerbe und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag (Zusatzübereinkommen zum Kollektivvertrag vom 30. November 1993, KV 432/1993, idgF), zur Regelung der Arbeitsbedingungen für die Arbeiterschaft in den Asphalt-, Abdichter- und Schwarzdeckerbetrieben in Wien abgeschlossen, der am 1. Mai 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Wien; b) für alle Betriebe der Berufsgruppen Asphaltierer, Schwarzdecker und Abdichter gegen Feuchtigkeit mit Sitz in Wien; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen bzw. Ergänzungen betreffend § 4 Ergänzung „Regelung zu Hitzeschutzverordnung“, § 5 Anrechnung der Karenz im Sinne des MSchG bzw. VKG, § 6 Kündigungsfristen, § 7 Empfehlung der Sozialpartner zum o. a. Kollektivvertrag vom 30. November 1993 und wurde unter Registerzahl KV 279/2026, Katasterzahl XIV/62/2, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 16. Juni 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz