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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 278/2026

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Kollektivvertrag: KV 278/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. April 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 278/2026
Katasterzahl
IV/31/60

Veröffentlicht auf EVI am 22.06.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

KV 278/2026. Am 1. April 2026 haben die Landesinnung Wien der Lebensmittelgewerbe und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag ab­geschlossen, der am 1. April 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Wien; b) für alle Mitgliedsbetriebe deren InhaberInnen Mitglieder der Landesinnung Wien der Lebensmittel, Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker), sind; c) für alle DienstnehmerInnen, einschließlich der Lehrlinge, mit Aus­nahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 278/2026, Katasterzahl IV/31/60, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 16. Juni 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz