Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 278/2026
Kollektivvertrag: KV 278/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. April 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 278/2026
- Katasterzahl
- IV/31/60
Veröffentlicht auf EVI am 22.06.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
KV 278/2026. Am 1. April 2026 haben die Landesinnung Wien der Lebensmittelgewerbe und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. April 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Wien; b) für alle Mitgliedsbetriebe deren InhaberInnen Mitglieder der Landesinnung Wien der Lebensmittel, Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker), sind; c) für alle DienstnehmerInnen, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 278/2026, Katasterzahl IV/31/60, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 16. Juni 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz