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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 277/2026

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Kollektivvertrag: KV 277/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. Mai 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 277/2026
Katasterzahl
IV/31/59

Veröffentlicht auf EVI am 22.06.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.506.786

KV 277/2026. Am 28. April 2026 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Feinkostindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Mai 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Oberösterreich; b) für alle Betriebe der Nahrungs- und Genussmittelindustrie, die sich mit der Erzeugung von Fischmarinaden, Räucherfischen, Fischkonserven, Fischsalaten, Fischmayonnaisen, Gabelbissen und sonstigen Arten von Fischverarbeitung hauptsächlich befassen; c) für alle ArbeitnehmerInnen, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 277/2026, Katasterzahl IV/31/59, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 16. Juni 2026

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz