Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 277/2026
Kollektivvertrag: KV 277/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Freitag, den 01. Mai 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 277/2026
- Katasterzahl
- IV/31/59
Veröffentlicht auf EVI am 22.06.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.506.786
KV 277/2026. Am 28. April 2026 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Feinkostindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Mai 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Oberösterreich; b) für alle Betriebe der Nahrungs- und Genussmittelindustrie, die sich mit der Erzeugung von Fischmarinaden, Räucherfischen, Fischkonserven, Fischsalaten, Fischmayonnaisen, Gabelbissen und sonstigen Arten von Fischverarbeitung hauptsächlich befassen; c) für alle ArbeitnehmerInnen, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 277/2026, Katasterzahl IV/31/59, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 16. Juni 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz