Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 202/2026
Kollektivvertrag: KV 202/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. April 2026
- Ende der Geltung
- Mittwoch, den 31. März 2027
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 202/2026
- Katasterzahl
- XXI/95/20
Veröffentlicht auf EVI am 04.05.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.365.503
KV 202/2026. Im April 2026 haben die Wirtschaftskammer Vorarlberg, Fachverband Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe und die Gewerkschaft younion_Die Daseinsgewerkschaft einen Kollektivvertrag für Kinoarbeiter/innen (Lohnordnung) abgeschlossen, der am 1. April 2026 in Kraft getreten ist und bis 31. März 2027 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet des Bundeslandes Vorarlberg; b) für jene Vorarlberger Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe des Fachverbandes der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich angehören; c) für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem Vorarlberger Lichtspieltheater beschäftigt sind, so ferne auf sie nicht das Angestelltengesetz anwendbar ist. Der Kollektivvertrag enthält die Lohnordnung sowie die Lohngruppeneinteilung und enthält weiters die Regelung der Mindestlöhne und wurde unter Registerzahl KV 202/2026, Katasterzahl XXI/95/20, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 28. April 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz