Zum Inhalt

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 202/2026

Aktuelle Daten dieser Organisation anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Organisation anzeigen

Kollektivvertrag: KV 202/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. April 2026
Ende der Geltung
Mittwoch, den 31. März 2027
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 202/2026
Katasterzahl
XXI/95/20

Veröffentlicht auf EVI am 04.05.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.365.503

KV 202/2026. Im April 2026 haben die Wirtschaftskammer Vorarlberg, Fachverband Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe und die Gewerkschaft younion_Die Daseinsgewerkschaft einen Kollektivvertrag für Kinoarbeiter/innen (Lohnordnung) abgeschlossen, der am 1. April 2026 in Kraft getreten ist und bis 31. März 2027 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet des Bundeslandes Vorarlberg; b) für jene Vorarlberger Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe des Fachverbandes der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich angehören; c) für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem Vorarlberger Lichtspieltheater beschäftigt sind, so ferne auf sie nicht das Angestelltengesetz anwendbar ist. Der Kollektivvertrag enthält die Lohnordnung sowie die Lohngruppeneinteilung und enthält weiters die Regelung der Mindestlöhne und wurde unter Registerzahl KV 202/2026, Katasterzahl XXI/95/20, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 28. April 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz