Zum Inhalt

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 195/2026

Aktuelle Daten dieser Organisation anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Organisation anzeigen

Kollektivvertrag: KV 195/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Januar 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 195/2026
Katasterzahl
XXII/96/24

Veröffentlicht auf EVI am 04.05.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.365.503

KV 195/2026. Am 12. Dezember 2025 haben die Bundesinnung der Gesundheitsberufe, Berufsgruppe Zahntechniker, und die Gewerkschaft younion_Die Daseinsgewerkschaft einen Kollektivvertrag (zum Kollektivvertrag vom 10. Juli 2019, KV 440/2019) für das Zahntechnikgewerbe abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Gebiet der Republik Österreich; 2) für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Gesundheitsberufe im Berufszweig Zahntechniker; 3) a. für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter einschließlich der gewerblichen Lehrlinge; b. für gelernte Zahntechniker, auch wenn sie dem Angestelltengesetz unterliegen; c. für Pflichtpraktikanten, die das Pflichtpraktikum im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolvieren (§ 14 Abs. 2); d. für Ferialarbeitnehmer (§ 14 Abs. 5), mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen. Der Kollektivvertrag enthält die Lohnordnung und das Gehaltsschema für Arbeiter und Angestellte und wurde unter Registerzahl KV 195/2026, Katasterzahl XXII/96/24, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 28. April 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz