Amt der Tiroler Landesregierung | Großverfahren 30.04.2026
Großverfahren: Fernpasstunnel, WFE-W-ABA/42/3/8-2026
- Geschäftszahl
- WFE-W-ABA/42/3/8-2026
- Rechtsgrundlage
- §§ 44a, 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991
- §§ 17, 18, 19, 170 Forstgesetz 1975
- Vorhaben
- Für die Umsetzung des Projektes „Fernpasstunnel“ wurden 56.688 m² vorrübergehende und 40.920 m² dauernde Rodungsflächen beantragt.
- Einsicht in Unterlagen
- 30.04.2026 - 15.06.2026
- Ort
- Bezirkshauptmannschaft Reutte, Referat Natur- und Umweltschutz, Abfall, Forstrecht
Obermarkt 7
6600 Reutte
- Bezirkshauptmannschaft Reutte, Referat Natur- und Umweltschutz, Abfall, Forstrecht
- Gemeindeamt
- Gemeinde Biberwier
- Schriftliche Einwendungen
- 30.04.2026 - 15.06.2026
- Kontakt
- Organisation
- Bezirkshauptmannschaft Reutte
- Übermittlung
- Post
- Obermarkt 7, 6600 Reutte
- post@tirol.gv.at
- verfahren.fernpass@tirol.gv.at
- Antragsteller
- Fernpassstraße GmbH
Veröffentlicht auf EVI am 30.04.2026
Amt der Tiroler Landesregierung
Geschäftszahl: WFE-W-ABA/42/3/8-2026
Fernpassstraße GmbH
B 179 Fernpassstraße: km 6,99 – km 13,99
Fernpasstunnel
Edikt
Kundmachung der verfahrenseinleitenden Anträge
Mit Schreiben vom 04.12.2025 hat die Fernpassstraße GmbH, unter Vorlage von entsprechenden Projektunterlagen, um Erteilung der forstrechtlichen Bewilligung für das Vorhaben „Fernpasstunnel“ bei der Bezirkshauptmannschaft Reutte angesucht.
Kurzbeschreibung des Projekts:
Für die Umsetzung des Projektes „Fernpasstunnel“ wurden 56.688 m² vorrübergehende und 40.920 m² dauernde Rodungsflächen beantragt.
Betroffen hiervon sind die GP: 1913/1, 1913/6, 1925/1 und 1925/9, allesamt EZ 138 in 86003 Biberwier.
Sämtliche Detailangaben sind dem Einreichprojekt zu entnehmen.
Der Antrag, die Antragsunterlagen und das Gutachten des forstfachlichen Amtssachverständigen vom 02.04.2026, Zl. RE-F-ROD-643/2-2026, liegen für jedermann ab 30.04.2026 bis 15.06.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme auf:
- im Gemeindeamt der Gemeinde Biberwier
- bei der Bezirkshauptmannschaft Reutte, Referat Natur- und Umweltschutz, Abfall, Forstrecht, Obermarkt 7, 6600 Reutte
Während des genannten Zeitraumes können bei der Bezirkshauptmannschaft Reutte, Obermarkt 7, 6600 Reutte, schriftlich Einwendungen eingebracht werden. Es besteht auch die Möglichkeit, schriftliche Anbringen per E-Mail an post@tirol.gv.at oder verfahren.fernpass@tirol.gv.at zu übermitteln. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Absender die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt.
Beachten Sie bitte, dass, falls Sie nicht rechtzeitig Einwendungen erheben, Ihre Parteistellung verloren geht.
Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Edikt durch Verlautbarung im redaktionellen Teil der Tiroler Tageszeitung, der Kronen Zeitung – Ausgabe für Tirol, auf der „Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI)“, durch Anschlag an der Amtstafel der Gemeinde Biberwier sowie im Internet (www.tirol.gv.at) kundgemacht wird.
Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt erfolgen können.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen:
§§ 44a, 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991
§§ 17, 18, 19, 170 Forstgesetz 1975
Für die Bezirkshauptfrau:
Mag. Hofstädter, BA
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Amt der Tiroler Landesregierung