Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft | Großverfahren 28.04.2026
Großverfahren: Generalerneuerung 220 kV-Starkstromfreileitung Netzknoten Tauern – UW Weißenbach im Abschnitt Einbindepunkt Wagrain – UW Weißenbach "Änderungen 2026", GZ: 2026-0.315.495
- Geschäftszahl
- 2026-0.315.495
- Rechtsgrundlage
- §§ 44a bis 44g Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG
- §§ 17 ff. Forstgesetz 1975
- Vorhaben
- Befristete Rodungen aufgrund von Änderungen in der Bauphase im Ausmaß von 35.339 m² für das Vorhaben „Generalerneuerung 220 kV-Starkstromfreileitung Netzknoten Tauern – UW Weißenbach im Abschnitt Einbindepunkt Wagrain – UW Weißenbach“ auf Waldgrundstücken der Bezirke St. Johann im Pongau und Liezen. Das Vorhaben betrifft die Verstärkung der Beseilung sowie den Ersatz der Trag- und Winkelmaste und ihre teilweise Erhöhung in diesem Leitungsabschnitt. Die befristeten Rodungen erstrecken sich zur Gänze auf die Bauphase (Zufahrten, Baufelder um den jeweiligen Mast sowie Trommel- und Windenplätze).
- Einsicht in Unterlagen
- 28.04.2026 - 10.06.2026
- Behörde
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Abt. III/2
Marxergasse 2
1030 Wien
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Abt. III/2
- Gemeinden
- Aich, Altenmarkt im Pongau, Flachau, Gröbming, Michaelerberg-Pruggern, Mitterberg-St.Martin, Stainach-Pürgg, Wörschach
- Stadtämter
- Liezen, Radstadt, Schladming
- Bezirkshauptmannschaften
- Liezen, St. Johann im Pongau
- Internet
- Schriftliche Einwendungen
- 28.04.2026 - 10.06.2026
- Behörde
- Organisation
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Abt. III/2
- Übermittlung
- Post
- Marxergasse 2, 1030 Wien
- abt-32@bmluk.gv.at
- Antragsteller
- Austrian Power Grid AG
Veröffentlicht auf EVI am 28.04.2026
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Abteilung III/2
(Forstliche Legistik, Rechtspolitik und Berufsqualifikation)
Büroanschrift: Marxergasse 2, 1030 Wien
E-Mail: abt-32@bmluk.gv.at
Internet: bmluk.gv.at
Geschäftszahl: 2026-0.315.495
Wien, am 15. April 2026
Edikt
Kundmachung des verfahrenseinleitenden Antrags und der öffentlichen Auflage des forsttechnischen Gutachtens im Großverfahren betreffend die Erteilung einer befristeten Rodungsbewilligung aufgrund von Änderungen in der Bauphase der Generalerneuerung des 220 kV-Leitungsabschnittes Einbindepunkt Wagrain – Umspannwerk (UW) Weißenbach der bestehenden 220 kV – Starkstromfreileitung Netzknoten Tauern - UW Weißenbach auf Waldgrundstücken der Bezirke St. Johann im Pongau und Liezen (Projekt „Änderungen 2026“)
1. Gegenstand des Antrags und Beschreibung des Vorhabens:
Mit Bescheid des damaligen Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft vom 9.1.2024, GZ 2023-0.913.195, wurde der Austrian Power Grid AG die Bewilligung zur Vornahme von befristeten Rodungen im Ausmaß von 63.501 m² für das Vorhaben „Generalerneuerung 220 kV-Starkstromfreileitung Netzknoten Tauern – UW Weißenbach im Abschnitt Einbindepunkt Wagrain – UW Weißenbach“ auf Waldgrundstücken der Bezirke St. Johann im Pongau und Liezen erteilt. Das Vorhaben betrifft die Verstärkung der Beseilung sowie den Ersatz der Trag- und Winkelmaste und ihre teilweise Erhöhung in diesem Leitungsabschnitt. Die befristeten Rodungen erstrecken sich zur Gänze auf die Bauphase (Zufahrten, Baufelder um den jeweiligen Mast sowie Trommel- und Windenplätze).
Bei der Behörde wurde ein Antrag der Austrian Power Grid AG, vertreten durch ONZ & Partner Rechtsanwälte GmbH, Schwarzenbergplatz 16, 1010 Wien betreffend Erteilung einer befristeten Rodungsbewilligung im Ausmaß von insgesamt 35.339 m2 (sog. „Änderungen 2026“) auf Waldgrundstücken der oben genannten Bezirke, GZ 2026-0.160.446 eingebracht. Begründet wurde dieser Antrag mit Optimierungen, insbesondere der Zufahrten zu den Mastbaufeldern, gegenüber der Planungen, die dem zitierten Bescheid zugrunde lagen. Daher ist eine befristete Rodungsbewilligung gemäß § 17 ForstG im Ausmaß von 35.339 m2 erforderlich.
Es wurde mitgeteilt, dass aufgrund dieser Optimierungen 31.149 m² der ursprünglich bewilligten befristeten Rodungen im Ausmaß von 63.501 m² entfallen. Netto kommt es also zu einer Ausweitung der befristeten Rodungen um 4.190 m².
2. Ort und Zeit der Einsichtnahme:
In den Rodungsantrag, die weiteren Antragsunterlagen sowie in das forsttechnische Gutachten des Amtssachverständigen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft kann in der Zeit von Dienstag, den 28. April 2026, bis einschließlich Mittwoch, den 10. Juni 2026, bei folgenden Stellen Einsicht genommen werden:
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Abt. III/2, Zimmer 403, Marxergasse 2, 1030 Wien: Montag bis Freitag von 9.00 bis 15.00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer 01/71100-60-6895
- im Internet unter https://www.bmluk.gv.at/themen/wald/wald-in-oesterreich/forstrechtliche-kundmachungen.html
- Gemeinden Aich, Altenmarkt im Pongau, Flachau, Gröbming, Michaelerberg-Pruggern, Mitterberg-St.Martin, Stainach-Pürgg, Wörschach
- Stadtämter Liezen, Radstadt, Schladming
- Bezirkshauptmannschaften Liezen, St. Johann im Pongau
Ort und Zeit der Einsichtnahme sind bei der jeweiligen Stelle direkt zu erfragen.
Die Beteiligten können sich Abschriften selbst anfertigen oder auf ihre Kosten anfertigen lassen.
3. Einwendungen:
Gegen dieses Vorhaben können Sie beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Abt. III/2, Marxergasse 2, 1030 Wien von 28. April 2026 bis 10. Juni 2026 schriftlich (auch per E-Mail an: abt-32@bmluk.gv.at) Einwendungen erheben. Bitte beachten Sie, dass der Absender/die Absenderin die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsverlust, Verlust des Schriftstücks) trägt.
Als Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht rechtzeitig schriftlich Einwendungen erheben.
Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, an die oben genannten Adressen Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis darstellt.
Bitte beachten Sie, dass weitere Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Edikt durch Verlautbarung im digitalen Amtsblatt der Republik Österreich - EVI (www.evi.gv.at), in der Krone Steiermark, der Kleinen Zeitung, der Krone Salzburg und in den Salzburger Nachrichten sowie durch Anschlag an der Amtstafel der oben genannten Gemeinden, Stadtämter und Bezirkshauptmannschaften, sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft unter der oben angeführten Adresse kundgemacht wird.
4. Rechtsgrundlagen:
§§ 44a bis 44g Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, §§ 17 ff. Forstgesetz 1975.
Für den Bundesminister:
Mag.a Katharina Kaiser
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft