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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 180/2026

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Kollektivvertrag: KV 180/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. April 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 180/2026
Katasterzahl
XX/94/9

Veröffentlicht auf EVI am 20.04.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.321.838

KV 180/2026. Am 5. März 2026 haben die Bundesinnung der Friseure und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für Friseurinnen und Friseure abgeschlossen, der am 1. April 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe, die der Bundesinnung der Friseure angehören; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter, einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie sonstiger Entgelte und wurde unter Registerzahl KV 180/2026, Katasterzahl XX/94/9, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 14. April 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz