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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 174/2026

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Kollektivvertrag: KV 174/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. Mai 2026
Ende der Geltung
Freitag, den 30. April 2027
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 174/2026
Katasterzahl
XIV/61/6

Veröffentlicht auf EVI am 20.04.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.321.838

KV 174/2026. Der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft Bau-Holz haben einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für die Baustelle: ARGE FRS Schmittentunnel Nord, Professor-Ferry-Porsche-Straße 34, 5700 Zell am See, Fa. PORR Bau GmbH, Fa. ÖSTU-STETTIN Hoch- und Tiefbau GmbH; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaften beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften, gilt und Regelungen betreffend Dekadenarbeit enthält. Der Kollektivvertrag tritt am 1. Mai 2026 in Kraft und gilt bis 30. April 2027 und wurde unter Registerzahl KV 174/2026, Katasterzahl XIV/61/6, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 14. April 2026

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz