Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 173/2026
Kollektivvertrag: KV 173/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Freitag, den 01. Mai 2026
- Ende der Geltung
- Freitag, den 30. April 2027
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 173/2026
- Katasterzahl
- XIV/61/5
Veröffentlicht auf EVI am 20.04.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.321.838
KV 173/2026. Der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft Bau-Holz haben einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für die Baustelle ARGE U2 17-21, 1100 Wien, Landgutgasse 61, Fa. PORR Bau GmbH, STRABAG AG; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften, gilt und Regelungen betreffend Dekadenarbeit enthält. Der Kollektivvertrag tritt am 1. Mai 2026 in Kraft und gilt bis 30. April 2027 und wurde unter Registerzahl KV 173/2026, Katasterzahl XIV/61/5, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 14. April 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz